Ramsaus Böller-Tragödie beschäftigt Gericht
BEZIRK LILIENFELD. Ein gerichtliches Nachspiel hatte ein dramatischer Vorfall beim Perchtenlauf Anfang Dezember 2018 in Ramsau, als ein Böller der Klasse F4 in der Hand eines 16-Jährigen explodierte und ihm dabei mehrere Finger abriss.
In Tschechien gekauft
Fünf Angeklagte mussten sich in St. Pölten wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung, teilweise durch Unterlassung, vor Richter Markus Grünberger verantworten. Vier der Beschuldigten, ein Erwachsener und drei Jugendliche, waren im November vergangenen Jahres nach Tschechien gefahren, um dort pyrotechnische Artikel unter anderem für den Krampuslauf zu kaufen. Neben bengalischen Feuern nahmen sie auch Böller mit, die in Österreich wenn, dann nur von Fachleuten verwendet und keinesfalls eingeführt werden dürfen. Die harmloseren Produkte hatte man darüber hinaus mit schwarzem Klebeband abgedeckt, sodass sie sich von den F4-Böllern kaum unterschieden. Die Sprengwirkung der Böller war den Männern bekannt, da sie fünf Stück bereits im Vorfeld des Perchtenlaufes zündeten. Ein Böller verblieb in einem Plastiksack, in dem sich auch die anderen Feuerwerkskörper befanden. Dieses übergab der 45-jährige Mitangeklagte einem Teilnehmer des Perchtenlaufs, der den Inhalt verteilte. Damit gelangte der Böller in die Hand des 16-Jährigen, der davon ausging, ein bengalisches Feuer zu zünden.
Geständnisse
Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft bestand vor allem darin, dass keiner der Angeklagten für eine getrennte Verwahrung des Böllers gesorgt hatte. Es sei eine Verkettung unglücklicher Momente gewesen, wo jeder als kleines Rädchen seinen Beitrag geleistet habe, fasste Grünberger die Geständnisse der Beschuldigten zusammen. Die Verteidiger Philipp Gailer, Thomas Trixner, Peter Eigenthaler und Oliver Simoncic wiesen vor allem auf die absolute Unbescholtenheit ihrer Mandanten hin, sowie auf deren Bereitschaft sich an den Schmerzensgeldforderungen von Opfervertreter Alfred Schneider zu beteiligen. Dieser erhielt einen vorläufigen Zuspruch von 3.500 Euro, der größte Teil wird über Versicherungen bzw. Zivilrechtsweg einzuholen sein.
Darüber hinaus bot Grünberger Diversionen, für die beiden Erwachsenen je 160, für die Jugendlichen 120 bzw. 100 Stunden gemeinnützige Leistungen. Nach der Erbringung der Leistungen werden die Verfahren gegen die fünf Beschuldigten eingestellt.
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