Bezirk Lilienfeld
Serien-Zündler zu 20 Monaten teilbedingt verurteilt

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BEZIRK LILIENFELD (ip). Erleichterung dominierte bei einem 17-Jährigen und dessen Eltern nach dem Urteilsspruch des St. Pöltner Richters Markus Grünberger, konnte der Angeklagte nach Monaten in Untersuchungshaft nach dem Prozess nun nach Hause gehen, zumal von 20 Monaten Freiheitsstrafe 15 Monate bedingt nachgesehen wurden.
Vor Gericht landete der bislang unbescholtene Bursche, nachdem er im vergangenen März die Feuerwehr Lilienfeld auf Trab gehalten hatte. Aus schwer nachvollziehbaren Gründen steckte der Beschuldigte in einer Nacht die Lichtkuppel eines Supermarktes, vier Müllcontainer und einen Zeitungsbehälter in Brand. Obwohl die Flammen am Dach des Supermarktes höher waren, als er es beabsichtigt habe, unternahm er keinerlei Löschversuche. „Sie haben sich also auf die Feuerwehr verlassen“, resümierte Grünberger dieses Verhalten. Alleine der Sachschaden beim Supermarkt betrug rund 250.000 Euro, 100.000 davon soll laut Vertreter des Geschäftes als Selbstbehalt nicht seitens der Versicherung gedeckt sein. Den Schaden an den Müllcontainern hat der Bursche bereits beglichen. In zwei Fällen standen die Container so nahe an einer Hausfassade, dass auch ein Übergreifen der Flammen möglich gewesen sei, weshalb Staatsanwalt Patrick Hinterleitner von insgesamt drei versuchten Brandstiftungen ausging, während zwei weitere Container, sowie der Zeitungssack als Sachbeschädigung einzuordnen waren.
Auslöser für die „feurige Nacht“ soll ein Streit mit den Eltern gewesen sein, wie er in dieser Familie noch nie vorgekommen sei. Schulische und berufliche Probleme des jungen Mannes hatten bereits zuvor für Spannungen gesorgt, dazu kam, dass die Eltern bereits nervös auf den Junior warteten, nachdem er die Nacht nicht zuhause verbracht hatte und am nächsten Tag erst gegen 20 Uhr auftauchte. Als er sich unerlaubter Weise auch noch Kopfhörer der Schwester aneignete, platzte zunächst der Mutter, in der Folge aber vor allem seinem Vater der Kragen. Harten Worten sei schließlich auch der Rauswurf gefolgt, was der psychisch etwas angeschlagene Jugendliche nicht ohne Weiteres verkraftete. Mit einem Feuerzeug, den Benzinkanister ließ er im Schuppen stehen, zog er los.
Während ein Sachverständiger dem 17-Jährigen eine Persönlichkeitsstörung mit entsprechendem Potential für ähnliche Straftaten in der Zukunft attestierte und Hinterleitner daher zunächst eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragte, konnte eine Jugendpsychiaterin keine Persönlichkeitsstörung erkennen. Hinterleitner sprach sich daher in seinem Plädoyer doch für eine Gefängnisstrafe aus, zumal diese im Gegensatz zu einer Einweisung auch zeitlich begrenzt sei.
Mehrere Strafmilderungsgründe erlaubten es dem Schöffensenat, eine teilweise bedingte Haftstrafe zu verhängen, die mit Bewährungshilfe, Psychotherapie und fachärztlicher Behandlung ergänzt wurde (nicht rechtskräftig).

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