Prozess: Iraker soll Schienbein eines Iraners in Lilienfelder Asylunterkunft zertrümmert haben.
Streit endete mit Trümmerbruch
BEZIRK LILIENFELD. Der Trümmerbruch des Schienbeins eines 37-jährigen Iraners stand im Mittelpunkt eines Prozesses am Landesgericht St. Pölten, der nur mit Hilfe von vier Dolmetschern geführt werden konnte, zuletzt jedoch vertagt werden musste.
Schwere Vorwürfe
Bereits zu Beginn der Verhandlung kam es zu Verwirrungen im Zusammenhang mit dem Geburtsdatum des Iraners, der schließlich seinen Ausweis aus der Hosentasche holte, um sich selbst zu vergewissern, wann er geboren wurde. Er stand jedoch nicht als Opfer vor Gericht.
Staatsanwalt Leopold Bien warf dem Angeklagten vor, im Zuge einer Auseinandersetzung in einer Asylunterkunft im Bezirk Lilienfeld den mitangeklagten Iraker gewürgt und danach falsch ausgesagt, bzw. einen weiteren Bewohner verleumdet zu haben.
"Nicht schuldig"
Beide Angeklagten bekannten sich nicht schuldig.
Während der 30-jährige Iraker erklärte, dass der Streit um eine Fahrkarte deshalb eskalierte, weil der Iraner an einem besonderen Festtag im August 2018 mit „schlimmen Schimpfwörtern“ um sich warf und schließlich im Freien auf ihn losgegangen sei, wobei beide zu Sturz kamen, sprach der Ältere von Hammer und Stuhlbein, mit dem man sein Schienbein im Haus zertrümmert habe.
Zwei Versionen
Variante 1, die von einigen Zeugen mittels rumänischem und chinesischem Dolmetschern bestätigt wurde, sei der 30-Jährige im Freien am Rücken gelegen, der 37-Jährige auf ihm drauf. Nachdem man die beiden getrennt hatte, habe der Iraner von Schmerzen im Bein geklagt. Verfahrenshelfer Martin Engelbrecht wies darauf hin, dass sein Mandant jedenfalls nicht für den Trümmerbruch verantwortlich sei. Vielmehr müsse dieser bei dem Sturz zustande gekommen sein. Der 37-Jährige beharrte auf Variante 2, wonach er im Haus plötzlich von links einen heftigen Schlag gegen sein Schienbein verspürte, den ihm der Iraker mit einem Hammer verpasst haben soll. Danach habe ein weiterer Bewohner noch mit einem Stuhlbein zugeschlagen. Einige seiner Aussagen seien jedoch im Polizeiprotokoll falsch formuliert worden. Zur Sachverhaltsklärung bedarf es nun der Einvernahme eines nicht erschienen Zeugen, sowie der Aussage jenes Arztes, der den Trümmerbruch behandelt hatte.
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