Psychologische Hilfe für Einbruchsopfer
Die Urlaubszeit ist leider auch bei Einbrechern beliebt: Leerstehende
Wohnungen und Eigenheime laden zum Einbruchsdiebstahl geradezu ein. Für Einbruchsopfer ist das meist ein großer Schock, dessen Auswirkungen nicht zu unterschätzen sind. Das Eindringen Fremder in die Privatsphäre bedeutet häufig den Verlust des Sicherheitsgefühles in den eigenen vier Wänden, oft kann ein Einbruch auch zu anderen, nachhaltigen seelischen Belastungen führen.
Rasch, unbürokratisch und kostenlos finden Einbruchsopfer Hilfe beim WEISSEN RING – durch psychologische und rechtliche Beratung und Betreuung. Erste Anlaufstelle für Opfer krimineller Handlungen ist der Opfer-Notruf 0800 112 112 (aus ganz Österreich gebührenfrei & rund um die Uhr erreichbar).
Ziel der psychologischen Intervention ist es, mit dem Erlebten umgehen zu lernen und möglichst rasch zu einem seelisch unbelasteten Weiterleben finden zu können. „Einbruchsopfer unterschätzen häufig die möglichen Folgen“, betont Schubert-Lustig: „Wenn womöglich Monate nach dem Erlebten Schlafstörungen oder Verunsicherungen im Alltag auftreten, wird das oft mit dem erlittenen Einbruch gar nicht mehr in Zusammenhang gebracht.“
Aus rechtlicher Sicht ist nach einem Einbruch zu klären, ob im individuellen Fall Ansprüche auf Leistungen nach dem Verbrechensopfergesetz bestehen. Davon ist auszugehen, wenn eine Handlung vorliegt, die rechtswidrig, vorsätzlich und mit einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten geahndet wird und als Folge der Tat eine Körperverletzung, Gesundheitsschädigung oder der Tod des Opfers vorliegen (keine Ansprüche bestehen z.B. bei einfachem Diebstahl).
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