Bosnier in Justizanstalt Linz eingeliefert
Ex-Frau in Linz-Land terrorisiert

 Bei der vorgenommenen Hausdurchsuchung fand man auch eine verbotene Waffe und stelle diese sicher.  | Foto: BMI/Gerd Pachauer
  • Bei der vorgenommenen Hausdurchsuchung fand man auch eine verbotene Waffe und stelle diese sicher.
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  • hochgeladen von Klaus Niedermair

10.000 Euro für seiner Meinung nach entstandene Kosten in der Partnerschaft verlangte ein Bosnier aus Linz, im Herbst 2021, von seiner Ex-Frau. Auch die Familie seines Opfers, diese kommt aus Linz-Land, stand im Fokus des Mannes.

LINZ-LAND/LINZ. Um das Geld zu bekommen sollte die Frau, eingeschüchtert mit Drohungen und Gewalt, einen von ihm aufgesetzten Vertrag unterschreiben. Die Ex-Partnerin des Bosniers verließ daraufhin Österreich, das Martyrium ging jedoch weiter: Der Beschuldigte begann Bekannte und Verwandte seiner Ex-Frau zu bedrohen.

Martyrium ging weiter

Unter anderem wollte der Beschuldigte die Mutter der Ex-Frau erpressen beziehungsweise bedrohte er sie und auch den Bruder seines Opfers mit dem Umbringen. Aufgrund der steigernden Aggressions- und Gewaltbereitschaft des Mannes wurde bei der Staatsanwaltschaft Linz eine Hausdurchsuchung und eine Festnahmeanordnung erwirkt.

Verbotene Waffe gefunden

Am 17. März, gegen 16 Uhr, klickten nun die Handschellen. Bei der vorgenommenen Hausdurchsuchung fand man auch eine verbotene Waffe und stelle diese sicher. Gegen den Bosnier spracht die Exekutive ein vorläufiges Waffenverbot aus. Er wurde am 18. März 2022 in die Justizanstalt Linz eingeliefert. 

Ein Vielzahl an Delikten

„In diesem Fall kommen einige Delikte zusammen. Dazu zählt das Vergehen nach dem Waffengesetz, Körperverletzung, Urkundenunterdrückung bis hin zur schweren Nötigung und Erpressung“, erklärt Friedrich Stadlmayr, Pressestelle der Landespolizeidirektion Oberösterreich.

„Strafmaß von fünf Jahren steht im Raum“

Auf Anfrage der BezirksRundSchau Linz-Land steht für Staatsanwältin Ulrike Breiteneder von der Staatsanwaltschaft Linz, „aufgrund der schweren Nötigung beziehungsweise Erpressung – dass wird sich im Lauf der Ermittlung ergeben – ein Strafmaß von fünf Jahren im Raum.“

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