Haftstrafen in Missbrauchsprozess
Linz-Landler muss vier Jahre in Haft
- Landesgericht Linz: Hier fällte das Gericht das Urteil im Missbrauchsprozess.
- Foto: MeinBezirk Linz-Land
- hochgeladen von Gernot Fohler
Ein 48-Jähriger aus Linz-Land wurde am Landesgericht Linz zu vier Jahren Haft verurteilt. Der Mann hatte seine Stiefnichte ab deren sechstem Lebensjahr über mehrere Jahre hinweg sexuell missbraucht. Die Mutter des Opfers wurde als Mitwisserin ebenfalls verurteilt.
LINZ-LAND. Dem geistig beeinträchtigten 48-Jährigen wurde vorgeworfen, seine damals sechsjährige Stiefnichte ab dem Jahr 2000 über acht Jahre hinweg in seinem Haus immer wieder schwer sexuell missbraucht zu haben. Die Anklage lautete auf schweren sexuellen Missbrauch, Vergewaltigung und Quälen von Unmündigen. Laut Anklage wusste die Mutter des Opfers über den Missbrauch Bescheid, brachte das Mädchen dennoch regelmäßig zur Betreuung zum Stiefonkel.
Im Vorfeld hatten beide Beschuldigten ihre Unschuld beteuert. Am Prozesstag, Dienstag, 25. November, legten beide laut ORF jedoch aufgrund der erdrückenden Beweislast vor Gericht volle Geständnisse ab.
Verurteilung unter Mindeststrafmaß
Der 48-Jährige wurde zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt. Das Strafmaß hätte bis zu zehn Jahre betragen können. Sein Geständnis und die geistige Beeinträchtigung wurden vom Gericht mildernd berücksichtigt, weshalb das Mindeststrafmaß von fünf Jahren unterschritten wurde. Zusätzlich muss er die Verfahrenskosten tragen. Die 50-jährige Mutter des Opfers erhielt zwölf Monate bedingt. Beide Urteile sind rechtskräftig.
Wichtige Anlaufstellen
Frauenhelpline 0800/222 555
Gewaltschutzzentrum OÖ: 0732-607760
Frauenhaus Linz: 0732-606700
Telefonberatung in belastenden Krisen, rund um die Uhr:
OÖ Krisenhilfe: 0732 2177
Telefonseelsorge: 142
Rat auf Draht: 147
Frauenhelpline gegen Gewalt: 0800 222 555
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