Pflege: Fragezeichen bei der Finanzierung

Wenn es die eigene Kraft nicht mehr zulässt, gibt es eine Vielzahl an Betreuungsmöglichkeiten. | Foto: Kzenon/panthermedia
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BEZIRK (nikl). „Auf zweieinhalb bis drei Millionen Euro pro Jahr schätzen wir den Einnahmeausfall des Pflegeregresses für den Sozialhilfeverband Linz-Land. Die Höhe des Kostenersatzes durch den Bund ist noch völlig ungewiss“, erklärt Bezirkshauptmann Manfred Hageneder, Obmann des Sozialhilfeverbands Linz-Land: „Egal ob reich oder arm, jeder bekommt die gleiche Pflege, und der fehlende Differenzbetrag wird von der Allgemeinheit finanziert.“

„15.000 Euro Zuschuss pro Jahr“

Bis zum 1. Jänner 2018 werden neben dem Pflegegeld und der Pension auch das verwertbare Vermögen – vom Sparbuch bis zum Grundstück – einer pflegebedürftigen Person zur Deckung der Heimkosten herangezogen. Darüber hinaus kommt meist die Sozialhilfe/Mindestsicherung für den Restbetrag auf. Hageneder: „Der durchschnittliche Zuschuss für einen Heimplatz beträgt in etwa 15.000 Euro pro Jahr.“ Aktuell stehen in den neun Bezirksaltenheimen des Sozialhilfeverbands Linz-Land 1.043 Betreuungsplätze zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es mit dem Netzwerk Pasching noch eine gemeindeeigene Pflegeeinrichtung, die 67 Plätze vor Ort bereitstellt.

„Nachfrage nach einem Heimplatz kann schnell ansteigen“

„Derzeit haben wir 40 freie Betreuungsplätze. Jetzt können wir die Nachfrage zur Gänze abgedecken. Mit der Abschaffung des Pflegeregresses kann die Nachfrage nach einem Heimplatz schnell ansteigen“, sagt Hageneder. Neben einer stationären Pflege bietet der Sozialhilfeverband Linz-Land auch eine mobile Betreuung an. „Die mobilen Dienste kümmern sich um Menschen, die Hilfe in den eigenen vier Wänden benötigen. Bis zu drei Mal täglich können die Dienste dabei in Anspruch genommen werden. Der Aufgabenbereich reicht vom Verbandswechsel, Hilfe bei der täglichen Hygiene bis zum gelegentlichen Lebensmitteleinkauf“, erklärt Hageneder.

Pflege zu Hause nutzen

„Für eine Prognose ist es derzeit viel zu früh, da nicht abzuschätzen ist, wie viele Menschen dennoch lieber in den eigenen vier Wänden verbleiben möchten“, betont Reinhard Schmidt, Leiter der Gesundheits- und Sozialen Dienste des Roten Kreuzes Oberösterreich, auf die Frage, wie sich der Pflegeregress auf die 24-Stunden-Betreuung auswirkt. Seit 2013 bietet das Rote Kreuz in Kooperation mit der Organisation Altern in Würde – AIW die 24-Stunden-Personenbetreuung an. Etwa 2.500 Euro kostet eine 24-Stunden-Pflege pro Monat. Die Betroffenen und ihre Familien können zur Finanzierung der Kosten die Pension, das Pflegegeld und eine Förderung in der Höhe von 550 Euro heranziehen. Den Rest müssen die Angehörigen oder die pflegebedürftigen Personen selbst finanzieren: Drei Viertel der Angehörigen müssen dazulegen, nur ein Viertel kann mit Pflegegeld und Pension den Betrag aufbringen. Die Betreuung in einem Altenheim ist zwar mit 3.300 Euro pro Monat wesentlich teurer. Allerdings entstehen dabei keinerlei zusätzliche Kosten.

Das Pflegegeld

Das Ausmaß des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegebedarf. Es sind

sieben Stufen

vorgesehen.

Pflegestufe 1 – mehr als 65 Stunden Betreuungsbedarf: 157,30 Euro
Pflegestufe 2 – mehr als 95 Stunden Betreuungsbedarf: 290,00 Euro
Pflegestufe 3 – mehr als 120 Stunden Betreuungsbedarf: 451,80 Euro
Pflegestufe 4 – mehr als 160 Stunden Betreuungsbedarf: 677,60 Euro
Pflegestufe 5 – mehr als 180 Stunden Betreuungsbedarf: 920,30 Euro
Pflegestufe 6 – mehr als 180 Stunden Betreuungsbedarf und unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen : 1.285,20 Euro
Pflegestufe 7 – mehr als 180 Stunden Betreuungsbedarf und keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich oder es liegt ein gleich zu achtender Zustand bei der Person vor: 1.688,90 Euro

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