Preisverdopplung
AK OÖ ersparte Kunden 65.000 Euro bei Pellets-Bestellung
Die Expertinnen und Experten der Arbeiterkammer OÖ (AK OÖ) unterstützte mit Erfolg 29 Konsumentinnen und Konsumenten. Ein Pellets-Anbieter aus Linz wollte seinen Vertrag nicht erfüllen und verlangte einen höheren Preis als vereinbart. Die AKOÖ erzielte eine außergerichtliche Lösung zugunsten der Kundinnen und Kunden und ersparte diesen damit 65.000 Euro.
LINZ. Noch vor der Preissteigerung im April 2022 bestellten 29 Personen per Sammelbestellung Pellets bei einem Linzer Anbieter. Der Preis lag bei 300 Euro pro Tonne. Insgesamt sollten 166 Tonnen Pellets geliefert werden. Der Lieferant weigerte sich zu einem späteren Zeitpunkt den Vertrag einzuhalten: Er forderte einen höheren, neu indexierten, doppelt so hohen Preis oder er würde nicht liefern können. Zwei der Kunden bestanden auf ihren Vertrag und wandten sich an die AK OÖ.
Kunden sparten 65.000 Euro
„Für uns stand sofort fest, dass die Vorgehensweise des Lieferanten nicht zulässig war. Bestehende Verträge sind einzuhalten. Zudem gab es keine Belege für eine nachträgliche wirtschaftliche Unmöglichkeit, wie der Anbieter behauptete“, so Ulrike Weiß, Konsumentenschutz-Leiterin in der AK. Die Konsumentenschützer verhandelten mit dem Unternehmen, welches schließlich einlenkte und einer außergerichtlichen Einigung zustimmte. „Das ist in doppelter Hinsicht ein großer Erfolg. Wir konnten den Konsumentinnen und Konsumenten nicht nur 65.000 Euro ersparen, sondern auch ihre Versorgungssicherheit für den bevorstehenden Winter garantieren“, sagt Weiß.
Das rät die AK betroffenen Konsumenten
Die Konsumentenschützer raten, schriftlich die Einhaltung des Vertrags - und damit die Lieferung der Pellets - in einer angemessenen Frist zu fordern. Verstreicht dieser Termin, sollte nochmals eine angemessene Nachfrist gesetzt und erst nach Ablauf dieser Nachfrist der Rücktritt vom Vertrag erklärt werden. Das Unternehmen sollte ausdrücklich auf die Schadenersatzpflicht bei Ersatzbeschaffung hingewiesen werden. Achtung: Erst nach Aufforderung zur Vertragseinhaltung und erfolgtem Rücktritt vom Vertrag – unter Setzung angemessener Fristen – können Betroffene die Pellets bei einem anderen Unternehmen bestellen und die Mehrkosten dieser Ersatzbeschaffung vom vertragsbrüchigen Anbieter als Schadenersatz fordern. Mehr Infos auch auf:
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