Freinberg
Bürgerinitiative bekämpft Umwidmung juristisch

- 37 Wohneinheiten sollen auf dem Areal entstehen.
- Foto: BI
- hochgeladen von Christian Diabl
Die Bürgerinitiative bekämpft das umstrittene Bauprojekt am Areal des Minigolfplatzes am Freinberg auf juristischem Weg. Die Umwidmung sei in "mehrfacher Hinsicht gesetzes- und verfassungswidrig" gewesen.
LINZ. Schockiert zeigt sich die Bürgerinitiative "Grüngürtel schützen jetzt!". Vergangenen Donnerstag wurden die Pläne für das Areal des Minigolfplatzes auf dem Freinberg vor Ort präsentiert. So sollen sieben Einzelgebäude mit insgesamt 37 Wohnungen errichtet werden. Wie berichtet, wurde das etwa 5.000 Quadratmeter große Grundstück im Besitz des Kollegiums Aloisianum, beziehungsweise dessen Immobilientochter, vom Land OÖ aus dem übergeordneten Grüngürtel herausgelöst. 2020 folgte die Umwidmung im Linzer Gemeinderat. Das Aloisianum hat den Grund in der Folge an einen großen Baukonzern verkauft. Mit dem durch die Umwidmung stark gestiegenen Erlös soll der Umbau der Schule finanziert werden. Kritiker beklagen etwa den Verlust von Grünland und eine Beeinträchtigung der Kaltluftschneise durch die Errichtung von "Luxus- und Anlegerwohnungen". Befürworter argumentieren mit dem Schließen einer Baulücke und der Schaffung von benötigtem Wohnraum.
"Klassischer Fall von Anlassplanung"
Gegen die Erteilung der Baubewilligung liegen nun auch juristische Einwendungen durch den Linzer Rechtsanwalt Helmut Blum vor. Demnach sei die Umwidmung des Baugrundstückes "in mehrfacher Hinsicht gesetzes- und verfassungswidrig" gewesen. So liege der "klassische Fall einer Anlassplanung" vor, "ohne Bedachtnahme auf das Allgemeinwohl". Relevante Stellungnahmen, etwa von der OÖ. Umweltanwaltschaft seien nicht berücksichtigt, die Zielvorgaben des Raumordnungsprogrammes nicht eingehalten worden. Kritisiert wird weiter das Fehlen eines neuen Bebauungs- sowie eines Grünflächenplans. Auch Verfahrensmängel werden angeführt. "Aus diesem Grund ist der verfahrensgegenständliche Flächenwidmungsplan rechtswidrig", schließt der Aktenvermerk. Die Bürgerinitiative rechnet deshalb mit einer Aufhebung der Umwidmung durch den Verfassungsgerichtshof.
UP TO DATE BLEIBEN







Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.