Geländer gab nach
Freispruch für Linzer Hotelbetreiber nach tödlichem Balkonsturz

Der Hotelbetreiber wurde vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. | Foto: fotokerschi.at
  • Der Hotelbetreiber wurde vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen.
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Nach dem tödlichen Balkonsturz zweier Männer im Juli 2023 wurde der Betreiber eines Linzer Hotels am Dienstag im Landesgericht Linz nicht rechtskräftig freigesprochen. Dem Hotelier hätten bis zu zwei Jahre Haft gedroht. bis zu zwei Jahre Haft Ein 33-jähriger Deutscher und ein 47-jähriger Pole stürzten vergangenes Jahr im Zuge einer Rangelei vom Balkon im zweiten Stock eines Hotels im Kaplanhofviertel. 

LINZ. Die Staatsanwaltschaft hatte den Hotelier wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Ihm wurde vorgeworfen, dass er bei vorgeschriebenen Sichtkontrollen grobe Mängel am Balkongeländer hätte erkennen müssen. Laut einem Gutachter wäre der Schaden bei einer Inspektion sichtbar gewesen. Das Gericht befand allerdings, dass dem Betreiber nicht nachgewiesen werden könne, dass er den Mangel am Geländer hätte erkennen müssen. 

Geländer gab nach: Aus acht Metern in den Tod gestürzt

Die Tragödie ereignete sich, als die beiden Männer während eines Streits gegen das Geländer stießen, das daraufhin nachgab. Beide stürzten aus etwa acht Metern in die Tiefe und starben an Schädel-Hirn-Traumata. Das Hotel diente vor allem als Unterkunft für Arbeiter.

Zwei Männer nach Sturz von Balkon verstorben
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