Ohne Erlaubnis "Atemlos durch die Nacht"
Geldstrafe für Linzer Wutwirtin wegen Urheberrechtsverletzung
Dass man für die Wiedergabe und folglich für's anhören müssen von Liedern wie "Atemlos durch die Nacht" oder "Griechischer Wein" nicht auch noch eine Gebühr entrichten möchte, ist menschlich soweit verständlich. Juristisch sieht die Sache allerdings anders aus, wie die als Wutwirtin bekannt gewordene, ehemalige Betreiberin des Badcafes, am Donnerstag vor Gericht zu spüren bekam.
LINZ. Die 54-Jährige soll sowohl in ihrem damaligen Café als auch in ihrem neuen Gasthaus Musik für Gäste abgespielt haben, ohne einen gültigen Vertrag mit der dafür zuständigen Verwertungsgesellschaft "AKM" gehabt zu haben. Die hat der Wutwirtin, nachdem knapp 5.000 Euro Werknutzungsentgelte offen waren, sogar schriftlich untersagt weiter Musik für ihre Gäste zu spielen. Bei einer Kontrolle im Februar 2023, habe die AKM erneut einen Verstoß festgestellt und daraufhin geklagt. Die Frau zeigte sich bei der Verhandlung am Donnerstagvormittag teilweise geständig. Sie wurde wegen Urheberrechtsverletzungen zu 60 Tagessätzen je vier Euro, insgesamt 240 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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