Umtausch- und Rückgaberecht
Tipps für den Geschenke-Umtausch
Alle Jahre wieder liegen unter vielen Christbäumen auch Geschenke, die bei den Liebsten nicht so gut ankommen. Viele wollen in der Folge diese unliebsamen Präsente wieder zurückgeben oder umtauschen. Ein allgemeines gesetzliches Umtausch- oder Rückgaberecht gibt es in Österreich jedoch nicht. Zahlreiche Unternehmen bieten jedoch vor allem in der Weihnachtszeit freiwillig an, Waren zurückzunehmen oder umzutauschen. Damit Sie sich auf dieses Recht berufen können, muss dies beim Kauf vereinbart werden. Das kann entweder bereits in den Geschäftsbedingungen des Unternehmens oder explizit auf der Rechnung geschehen. Da dieser Anspruch freiwillig eingeräumt wird, können sich die Unternehmen auch die genauen Bedingungen dafür aussuchen. Oft sind Rechnung und Originalverpackung Voraussetzung für die Rückgabe und man erhält statt Bargeld nur einen Gutschein zurück.
Tipp der AK-Konsumentenschützer
Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Oberösterreicher raten dazu, sich vorab über die Rückgabe-Bedingungen zu erkundigen und sich Zusagen schriftlich auf der Rechnung festhalten zu lassen. Zudem sollten Käufer immer die Rechnung und die Originalverpackung aufbewahren.
Rücktrittsrecht bei Bestellungen
Bei Verträgen die im Fernabsatz (z.B. im Internet, Versandhandel oder telefonisch) geschlossen wurden, gibt es ein gesetzliches Rücktrittsrecht, welches Konsumenten kostenlos und ohne Angabe von Gründen ausüben können. Dieser Rücktritt muss dem Unternehmen binnen 14 Tagen ab Erhalt der Ware mittels eindeutiger Erklärung (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) mitgeteilt werden.
Ausnahmen vom Rücktrittsrecht
Aber Achtung: Von diesem Rücktrittsrecht gibt es auch einige Ausnahmen. So kann man beispielsweise Verträge über Software, die bereits entsiegelt wurde (z.B. CD’s, DVD’s, Computerspiele), Sonderanfertigungen oder Tickets für Veranstaltungen nicht mehr widerrufen. Die Rücksendekosten sind grundsätzlich von den Konsumenten zu tragen. Es sei denn, der Händler übernimmt die Kosten freiwillig oder er hat bei Vertragsabschluss nicht über die Kostenpflicht informiert. Man hat nach der Rücksendung grundsätzlich Anspruch auf Rückzahlung des gesamten Kaufpreises und muss auch keine Gutscheine akzeptieren.
Eine Auswahl von Firmen, die mit einem generellen Umtauschrecht oder sogar einer Rückerstattung des Kaufpreises werben, finden Sie unter ooe.konsumentenschutz.at
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