Umstellung der Schulveranstaltungshilfe

Landeschulratspräsident Fritz Enzenhofer und Familienreferent Manfred Haimbuchner stellten die neue Version der Schulförderung vor. | Foto: Land OÖ/Schaffner
  • Landeschulratspräsident Fritz Enzenhofer und Familienreferent Manfred Haimbuchner stellten die neue Version der Schulförderung vor.
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Schulveranstaltungen wie Schikurse, -wochen oder andere Landschulwochen sind ereignisreiche Attraktionen für Schüler und Lehrer. Für die Eltern stellen sie allerdings auch eine finanzielle Belastung dar. Allein im Jahr 2016 betrugen die schulbezogenen Jahreskosten pro Familie rund 2.678 Euro.  Vor allem Familien mit weniger Einkommen können sich solche Ausflüge oft dadurch nicht leisten. Mit der Ausweitung und Änderung der OÖ Schulveranstaltungshilfe sollen nun mehr Familien unterstützt werden.

Eine Förderung können jetzt all jene Familien beantragen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:  die Kinder müssen eine Oberösterreichische Pflichtschule besuchen und ihren Hauptwohnsitz in Oberösterreich haben. Zusätzlich braucht es die Bestätigung über die Teilnahme an der Veranstaltung mit der Übernachtung außerhalb der Schule und die Einkommensgrenze darf nicht überschritten werden. 

Neu sind die Grenzen für die Mindestdauer der Ausflüge. Früher mussten die Ausflüge bei mindestens zwei Kindern in Summe zumindest acht Tage dauern. Nun ist es so, dass bei einem Kind in der Familie der Ausflug mindestens vier Tage dauern muss. Bei zwei Kindern müssen die Ausflüge hingegen jeweils nur zwei Tage dauern. 

Beantragt wird die Hilfe beim Familienreferat des Landes Oberösterreich. Der Antrag muss immer spätestens drei Monate nach Ende des Schuljahres gestellt werden. 
Die Kosten für die Umstellung werden rund 200.000 Euro betragen, finanziert wird dies vom Familienreferat.  Alle weiteren Auskünfte, die Beantragung und der Einkommensrechner sind außerdem online verfügbar.

Mehr Informationen: 

Homepage der Familienkarte

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