Von A wie Arbeitsmarktöffnung bis Z wie Zuverdienstgrenze
Neues Jahr, neues Glück. 2014 ändern sich einige Sachen für Pendler, Mieter, Konsumenten, Arbeitnehmer, Wirtschaftstreibende, Vereine – für alle Oberösterreicher. Exemplarisch zusammengefasst:
Arbeitsmarkt: Arbeitnehmer aus Rumänien und Bulgarien haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt in Österreich.
Bausparprämie: Bleibt bei 1,5 Prozent. Für die Zukunftsvorsorge gibt es weiterhin 4,25 Prozent.
E-Rechnungen: Unternehmen dürfen Rechnungen an den Bund nur mehr per E-Rechnung stellen. E-Mail, PDF, Papier gelten nicht.
IBAN: Mit 1. Februar 2014 ist bei Überweisungen die sogenannte IBAN (International Bank Account Number) anzuführen. Diese besteht europaweit einheitlich aus Bankleitzahl und Kontonummer. Dem vorausgestellt ist AT für Österreich und eine zweistellige Zahl.
Kredite: Versicherungen dürfen – unter Auflagen – Kredite an Unternehmen vergeben.
Kundenhotlines: Dürfen in Zukunft nicht mehr kosten als der normale Telefontarif.
Lebensmittelkennzeichnung: Frischfleisch von Schwein, Schaf, Ziege oder Geflügel muss eine Herkunftsbezeichnung erhalten. Am Produkt muss stehen, aus welchem Land das Tier stammt.
Mietvertrag: Entfall der Mietvertragsgebühr für unter 35-Jährige bei erstmaligem Mietvertragsabschluss.
Pendlerpauschale: Berechnung wird vereinfacht. Bis zu 60 Minuten Öffi-Fahrten sind zumutbar, mehr als 120 Minuten unzumutbar.
Pflegegeld: Beschleunigung der Verfahren auf maximal zwei Wochen nach Antragstellung. Durchschnittsdauer bislang: 58 Tage.
Pickerl: Ausgabe aller Begutachtungsplaketten wird ab 1. Oktober elektronisch erfasst.
Telefonverkauf: Ein „Ja“ am Telefon gilt nicht mehr als Vertrag, sondern erst die Unterschrift am nachher zugesandten Formular.
Vereinsfeste: „Kleine“ Vereinsfeste mit maximal 48 Stunden Dauer sind steuerfrei.
Verkehrsstrafen: Ab erstem Halbjahr grenzüberschreitende Vollstreckung beispielsweise beim Schnellfahren in Deutschland.
Vignette: Jahresvignette kostet 82,70 Euro (plus 2,10 Euro) und ist limettenfarbig.
Zuverdienstgrenze: Erhöhung der Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld auf 6400 Euro pro Jahr. Eltern können innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung die gewünschte Variante ein Mal ändern. Diese Regelung gilt ab 1. Jänner 2014.
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