Miss Oberösterreich
Weiterer Erfolg im Rechtsstreit gegen Miss Austria Corporation
LINZ. Erneut erhielten die beiden Geschäftsführerinnen der Miss Oberösterreich Corporation im Streit gegen die Miss Austria Corporation Recht.
Allen Grund zu feiern haben die Oberösterreichischen Missenmacherinnen Nicole Kern und Janin Baumann. Wieder gab ihnen das Gericht Recht. Diesmal drei unabhängige Richter des Oberlandesgerichtes Wien.
Bereits am 11. Oktober 2018 hat das Handelsgericht Wien den Antrag der Miss Austria Corporation auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung mit der Begründung abgelehnt, dass kein Auflösungsgrund bescheinigt wurde und der Lizenzvertrag mit der Miss OÖ Corporation GmbH aufrecht ist. (Die StadtRundschau berichtete). Gegen diese Entscheidung hat die Miss Austria Corporation Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erhoben, welches mit Beschluss (zugestellt am 4. Jänner 2019) gleichlautend festgestellt hat, dass kein wichtiger Grund zur vorzeitigen Vertragsauflösung bescheinigt werden konnte und der Lizenzvertrag rechtsgültig Bestand hat.
Das Oberlandesgericht Wien ist damit vollumfassend der Rechtsmeinung der Miss OÖ Corp. gefolgt, dass keinerlei Vertragsverletzungen vorliegen und insbesondere die Abhaltung der „Miss Countess“ als offizielle Vorwahl zur Miss OÖ 2019 vollkommen rechtskonform erfolgte.
Die Missenmacherinnen bleiben zuversichtlich und freuen sich nun umso mehr auf das nächste offizielle Casting zur Miss OÖ Wahl am Freitag, den 08.02.2019, im sugarfree Tumeltsham.
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