Fünf Monate bedingte Haft
Zahnarzt wegen Kinderpornos verurteilt
Gestern, 2. August, verkündete die Richterin den Urteilsspruch im Fall des Zahnarztes, der wegen Kinderporno-Besitz vor Gericht stand. Er wurde zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt.
LINZ. Am Mittwoch, 2. August, wurde ein 60-jähriger Zahnarzt aus Oberösterreich, der wegen des Besitzes von Kinderpornos angeklagt war, zu fünf Monaten Haft verurteilt. Das Urteil ist nichts rechtskräftig. Schon im August 2021 stand er vor Gericht, weil er Drogen an Minderjährige weitergegeben haben soll. Auch in diesem Fall erhielt er fünf Monate bedingte Haft.
Über 10.000 Pornobilder gespeichert
Laut Staatsanwaltschaft konnte bei dem Mediziner eine „Riesensammlung“ an Kinderpornos sichergestellt werden. Zudem wurde dem Zahnarzt vorgeworfen, im Juli und August 2017 heimlich Kameras in der Umkleidekabine seiner Mitarbeiterinnen aufgestellt zu haben. Dadurch sei es ihm möglich gewesen, den Intimbereich der Frauen zu filmen und mindestens acht dieser Videos zu speichern. Die Richterin sprach ihn gestern auch in diesem Anklagepunkt schuldig. Auf den Datenträgern waren neben den Videoaufnahmen rund 10.000 Pornobilder, auf denen auch Minderjährige abgebildet waren.
Angeklagter gab sich ahnungslos
Der angeklagte Zahnarzt, dessen Praxis nun geschlossen ist, bestritt, von der Existenz der Kinderpornos gewusst zu haben. Geständig zeigte er sich hinsichtlich der heimlichen Videoaufnahmen: diese habe er angefertigt, um das Verschwinden von Geld aus der Kaffeekasse aufzuklären. Der Verteidiger des Angeklagten kündigte nach Urteilsspruch Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.
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