Volksbefragung zum Westring
Bürgerinitiativen beanstanden rund 450 nicht gezählte Unterschriften

- Mit einer Volksbefragung wollen mehr als 20 Linzer Bürgerinitiativen den Bau des Westring-Tunnels und der A 26-Bahnhofsautobahn noch stoppen. Ihr Vorhaben scheitert an zu wenig gültigen Unterschriften.
- Foto: BRS/Archiv
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Etwa die Hälfte der eingereichten Unterschriften, die zur Einleitung einer Volksbefragung zum Westring-Tunnel und der Bahnhofsautobahn benötigt werden, seien laut Magistrat ungültig. Bei etwa 450 nicht gezählten Unterstützungserklärungen hegen die Bürgerinitiativen hinter der Volksbefragung nach Einlangen des offiziellen Bescheids große Zweifel. Ein Termin zur Akteneinsicht morgen – 27. April – soll Klarheit bringen. Aufgeben wollen die Aktivistinnen und Aktivisten vorerst nicht.
LINZ. Keinesfalls aufgeben wollen die mehr als 20 Bürgerinitiativen ihr Bestreben, eine Volksbefragung zum Westring-Tunnel und der geplanten Bahnhofsautobahn einzuleiten. Von den knapp 10.000 eingereichten Unterschriften blieb nach der Prüfung durch den Magistrat Linz nur etwa die Hälfte als gültig übrig. Nach Erhalt des Bescheids sind viele Fragen bei den Aktivistinnen und Aktivisten offen. Morgen ist der erste Termin für eine Akteneinsicht geplant.
Rund 450 ungültige Unterschriften sind für Gerald Oberansmayr, Sprecher der Initiative "Verkehrswende, jetzt!" schon auf Basis des Bescheides nicht nachvollziehbar.
Online-Unterschriften pauschal ungültig
Etwa die Hälfte davon sind Online-Unterstützungserklärungen, die mit Handy-Signatur gezeichnet und auf Papier ausgedruckt beim Magistrat abgegeben wurden. Diese hätten aber auch zusätzlich noch elektronisch beigestellt werden müssen. Eine Aufforderung dazu vom Magistrat kam allerdings nicht. "Ein Telefonanruf, ein Mail hätte gereicht, um den Datenstick innerhalb kurzer Zeit im Magistrat vorbeizubringen. Dass kein Kontakt erfolgt ist, sondern die elektronischen Unterstützungserklärungen pauschal für ungültig erklärt wurden, erweckt den Eindruck, dass hier der Wille von unterstützenden Linzer:innen gering geschätzt, ja geradezu verhöhnt wird", sagt Oberansmayr. Der Linzer Rechtsanwalt Helmut Blum pflichtet ihm bei: "„Die Behörde wäre verpflichtet gewesen, einen Mängelbehebungsauftrag zu erlassen und hätte erst nach dem fruchtlosen Verstreichen dieser Frist zurückweisen dürfen.“
Keine rechtliche Grundlage für doppelte Stichtagsregelung
Weitere knapp 200 Unterschriften seine aufgrund der "doppelten Stichtagsregelung" als ungültig gewertet worden. Darin seien laut Magistrat nur Menschen zur Unterzeichnung berechtigt, die sowohl zum Zeitpunkt des Unterzeichnens, als auch zum Zeitpunkt der Einreichung in Linz wahlberechtigt waren. Laut Rechtsanwalt Blum lasse sich für diese ungebräuchliche Regelung auch "im Gesetz kein Anhaltspunkt finden".
Luger will nachgereichte Unterschriften nicht akzeptieren
Wehren wollen sich die Bürgerinitiativen auch dagegen, dass der Bürgermeister Klaus Luger eine erneute Einreichung der bereits vorliegenden Unterschriften nicht akzeptieren will. Dies wäre laut Statut der Stadt Linz nicht möglich und die Sammlung müsse wieder von vorne beginnen. Auch hier widerspricht Blum, der dazu keine Regelung im Stadtstatut finden kann. „Die bereits vorliegenden Unterstützungserklärungen können bei einem neuen Antrag auf eine Volksbefragung, zusammen mit neu gesammelten Unterstützungserklärungen verwendet werden", so der Jurist.
Vor der nächsten Gemeinderatssitzung am 24. Mai treffen sich die Bürgerinitiativen vor dem Alten Rathaus zu einer Kundgebung.
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