Gutachten
"Kulturförderung an KTM ist rechtswidrig"

Thomas Diesenreiter (Geschäftsführer KUPF OÖ) und Peter Thyri (Anwalt für Kartell- und Wettbewerbsrecht) mit dem Gutachten. | Foto: KUPF OÖ
  • Thomas Diesenreiter (Geschäftsführer KUPF OÖ) und Peter Thyri (Anwalt für Kartell- und Wettbewerbsrecht) mit dem Gutachten.
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Ein von der KUPF beauftragter Gutachter kommt zu dem Schluss, dass die Kulturförderung für die KTM-Motohall rechtswidrig war. Das Land OÖ will die Rechnungshof-Prüfung abwarten.

LINZ. Ein nicht ganz überraschender Paukenschlag heute in Linz: Laut einem Gutachten ist die Förderung der KTM Motohall in Mattighofen durch das Land OÖ als rechtswidrig einzustufen und damit rückzufordern. Zu diesem Schluss kommt der auf Kartell- und Wettbewerbsrecht spezialisierte Wiener Anwalt Peter Thyri. Beauftragt wurde er von der Kulturplattform OÖ (KUPF), deren Geschäftsführer Thomas Diesenreiter die Diskussion um die Förderung angestoßen hat.


1,8 Millionen Euro Kulturförderung

Wie berichtet, wurden KTM alleine aus dem Kulturbudget des Landes OÖ Förderungen in der Höhe von 1,8 Millionen Euro für die Motohall gewährt. Kritiker sehen in der Einrichtung aber kein kulturelles Museum, sondern eine Darstellung des Markenkerns des Unternehmens, also eine Marketing-Maßnahme. Besonders brisant: Alleine 2018 musste die zeitgenössische Kunst- und Kulturszene aus Spargründen mit 2,4 Millionen Euro weniger auskommen, kritisiert die KUPF. 


Verstoß gegen das Beihilfeverbot

Grundsätzlich verstößt die Förderung laut Gutachten gegen das Beihilfenverbot im EU-Wettbewerbsrecht. Das Land OÖ hätte deshalb eine Freigabe durch die EU-Kommission einholen müssen, was es nicht getan hat. Es gibt allerdings zwei Ausnahmen: für Kulturbeihilfe und einen "Anreizeffekt". Letzteren schließt der Gutachter aus, weil KTM schon deutlich vor der Gewährung der Förderung mit dem Bau der Motohall begonnen hat.  


Museum oder Marketing?

Knackpunkt ist also die Frage, ob die Motohall ein Museum im kulturellen Sinn darstellt oder nicht. Im Zuge einer erwartbaren Prüfung durch die EU-Kommission wird das Land OÖ genau das nachweisen müssen. Ein Beleg, der schwer zu erbringen sein wird, so die KUPF angesichts der Stellungnahmen zahlreicher Experten wie dem OÖ Museumsverbund. Thyri verweist auch auf die bisherige Praxis der EU-Kommission, wonach derartige Einrichtungen noch nie als Museum betrachtet worden wären. "Das Geschenk aus Steuergeldern ist nicht nur inhaltlich falsch, sondern es wurde auch noch gegen geltendes Recht verstoßen", so Diesenreiter.


Land OÖ wartet ab

Das Gutachten wird sowohl dem Landesrechnungshof, der den Sachverhalt derzeit prüft, als auch der EU-Kommission übermittelt. Weitere rechtliche Schritte behält sich die KUPF vor. „Ich hoffe, das Land OÖ gesteht sich ein, dass man sich mit dieser Förderung verrannt hat“, so Diesenreiter. 
Beim Land OÖ gibt man sich derweil zugeknöpft. Man wolle das Ergebnis der Prüfung durch den OÖ. Landesrechnungshof abwarten, heißt es in einer Stellungnahme gegenüber der BezirksRundschau.

Finanziert wurde das Gutachten übrigens mit einer Crowdfunding-Kampagne, bei der innerhalb einer Woche mehr als 200 Personen und Wirtschaftsbetriebe gespendet hätten, so die KUPF.

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