Erfolg für Bürgerinitiativen
Landesverwaltungsgericht hebt Bescheid gegen Volksbefragung zum Westring auf
Ein erster Erfolg für die Initiativen, die sich gegen den Bau der A 26-Bahnhofsautobahn formiert haben: Der Bescheid des Magistrats Linz, der die eingereichten Unterschriften für eine angestrebte Volksbefragung zum Thema ablehnte (wie HIER berichtet), wurde nun vom Landesverwaltungsgericht Linz (LVG) aufgehoben.
LINZ. Mit einer Unterschriftenaktion auf Initiative von "Verkehrswende, jetzt!", mit Unterstützung von rund 20 weiteren Bürgerinitiativen, wurden in den vergangenen Monaten mehr als 9.000 Unterschriften gegen den geplanten Westring-Tunnel und die A-26 Bahnhofsautobahn gesammelt. Im April ließ Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) aus dem Magistrat mitteilen, dass nach eingehender Prüfung auf die Gültigkeit der Unterschriften die Mindestanzahl von 6. 104 nicht erreicht wurde. Ein herber Rückschlag für die Aktivistinnen und Aktivisten.
Nun scheint wieder Bewegung in die Sache zu kommen: Der Verein "Zukunft statt Autobahnbau" legte umgehend Rechtsmittel gegen den Bescheid ein. Nun hob das Landesverwaltungsgericht Linz den Bescheid "mangels Behördenzuständigkeit" auf. Anstelle des Magistrats wäre Bürgermeister Luger für diesen zuständig gewesen.
"Bürgermeister Luger muss Farbe bekennen"
„Bürgermeister Luger wird jetzt Farbe bekennen und kann sich nicht weiter hinter seinen Beamten verstecken. Sollte uns nun der Bürgermeister denselben Bescheid in seinem Namen schicken, können wir jedenfalls versichern: Wir werden auch dagegen Rechtsmittel einlegen, weil der falsche Absender nicht der einzige Fehler in diesem undemokratischen Bescheid ist", so Vorsitzende des Vereins, Getraud Walli.
Bemühen um Volksbefragung geht weiter
Nach erfolgter Einsichtnahme sind die Autobahn-Gegner überzeugt davon, dass bewusst die Zahl der Unterschriften nach unten gedrückt wurde. So seien Online-Unterstützungserklärungen nicht anerkannt und eine unübliche Stichtagregelung bezüglich Wohnsitz angewendet worden. Zudem hätte Luger angekündigt, eine erneute Einreichung nicht zu akzeptieren. Die Initiativen kündigen indes an, weiter um eine Volksbefragung zu kämpfen.
Luger weist Vorwürfe als "haltlos und populistisch" zurück
Luger weist die Vorwürfe des Vereines zurück und betont in einer Aussendung: „Die Stadt Linz hat sich vor Ausstellung des Bescheides im Frühling aufgrund der Tatsache, dass es sich bei dieser Rechtsmaterie um einen gesetzlich unzureichend und unklar geregelten Bereich handelt, bei der Aufsichtsbehörde – dem Land Oberösterreich – nach deren Rechtsmeinung erkundigt und hat somit stets sorgfältig und korrekt gehandelt. Dass das Landesverwaltungsgericht nun eine andere Meinung vertritt, ist natürlich zu akzeptieren. Auf Basis dieser Entscheidung wurde umgehend eine neuerliche Prüfung vorgenommen und unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts ein neuer Bescheid erlassen. Die Aussagen des Vereines, ich hätte mich als Bürgermeister ‚hinter meinen Beamten versteckt‘ weise ich als absolut haltlos und populistisch zurück!“
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