Wegsperre am Pöstlingberg
Potocnik will Wegerecht für gesperrte Wanderrouten einfordern
Für große Aufregung sorgte vergangene Woche die Sperre von mehreren Zugängen zu zwei beliebten Wanderwegen auf dem Pöstlingberg. Zwei Grundstückseigentümer hatten offenbar genug von den Spaziergängern und errichteten Zäune auf ihren Grundstücken. Linzplus-Fraktionsvorsitzender Lorenz Potocnik will sich jetzt rechtlich für die Öffnung der Wege einsetzen. Die Chancen dafür stehen nicht schlecht.
LINZ. Bereits im Dezember schlug die Initiative "Pro Pöstlingberg" Alarm: Ein viel benutzter Durchgang zum beliebten Brandstetterweg am Pöstlingberg sei teilweise gesperrt und mit Verbotsschildern versehen worden. Im Jänner zog ein zweiter Grundstücksbesitzer nach und blockierte die Zugänge zum benachbarten Hochholdweg. Auch Zäune wurden errichtet.
Linzplus und Grüne kritisieren Sperre
"Hier wird offensichtlich versucht, das seit einer Ewigkeit bestehende Wegerecht schrittweise auszuhebeln", befürchtet Linzplus-Fraktionsobmann Lorenz Potocnik, "wenn das jeder Grundbesitzer machen würde, dann hätten wir in kürzester Zeit keinen einzigen Wander- oder Spazierweg mehr in Linz, da jeder stellenweise über nicht-öffentliches Gut führt. Private Interessen dürfen hier nicht höhergestellt werden." Auch die Linzer Grünen kritisieren die willkürliche Wegsperre. "Der zuständige Vizebürgermeister Bernhard Baier soll gemeinsam mit Stadtrat Dietmar Prammer Gespräche mit den Grundeigentümern führen", fordert Klubobmann Helge Langer. Er hofft, dass sich das Problem so lösen lässt.
Grundstücksbesitzer veröffentlicht Erklärung
Von einem der Grundstücksbesitzer gibt es eine schriftliche Erklärung zur Sperre auf einer eigens dafür erstellten Website. Dort ist von anhaltenden Interessenskonflikten zwischen Ausflüglern und dem landwirtschaftlichen Betrieb die Rede: "Besonders unangenehm und störend ist, dass vieles, was nicht festgemacht ist, vom Hof verschwindet. Zuletzt ein zehn Kilo schwerer Vorschlaghammer. Auch unser Obst, dabei ist nicht der Apfel vom Boden gemeint", heißt es darin. Auch wäre die Pferdekoppel zweimal geöffnet worden. Alternativ könne jetzt ein äußerst steiler Weg entlang der Grundstücksgrenze verwendet werden.
Wegerecht entsteht nach 30 Jahren
Die Rechtslage ist in so einem Fall recht eindeutig. "Bei den meisten Wanderwegen handelt es sich um ein sogenanntes ersessenes Wegerecht", erklärt Alpenvereins-Wegereferent Claus Struber. Dafür müsse der Weg mindestens 30 Jahre lang öffentlich zugänglich gewesen sein. Sperrt der Grundbesitzer den Weg, erlischt dieses Recht nach drei Jahren, sofern es keinen Wegehalter gibt, der dieses einfordert und durch Karten oder Wanderführer belegen kann.
Potocnik will Wegerecht einfordern
"Auch bei Wegen, die wir vom Alpenverein betreuen, passiert das immer wieder", so Struber. In diesem Fall übernimmt dann der Verein die Rolle des Wegehalters. Aber auch die Gemeinde oder der Tourismusverband, seltener auch Privatpersonen, könnten diese Rolle übernehmen. Potocnik teilte der BezirksRundSchau jetzt mit, dass er diesen Schritt jetzt vornehmen will. Positiver Nebeneffekt: Wird das Wegerecht im Zuge dieses Prozesses gerichtlich bestätigt, erfolgt ein Eintrag ins Grundbuch und der Weg ist damit für die Zukunft geschützt.
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