Stadt erwartet 10 Millionen Euro Erlöse vom Verkauf von Immobilien

Nach Prüfung der städtischen Immobilien liegen nun erste Ergebnisse vor. „Wir haben uns nach eingehender Prüfung dazu entschlossen, uns von strategisch nicht sagt Finanzreferent Vizebürgermeister Christian Forsterleitner. „Dadurch schaffen wir weitere Freiräume für gezielte Investitionen in zukünftig notwendige und wichtige Bauvorhaben, wie Kinderkrippen, Kindergärten, Horte oder SeniorIn- nenenzentren.“ Im heurigen Jahr wurde durch den Verkauf von strategisch nicht relevanten Immobilien bereits ein Erlös von 1,2 Millionen Euro erzielt.

Schritt 1: Prüfung & Analyse

Eine genaue Prüfung in den vergangenen Wochen und Monaten hat aufgezeigt, dass einige Immobilien im städtischen Eigentum nicht mehr von strategischem Interesse für die Stadt Linz sind. Prüfkriterien waren unter anderem dabei Wirtschaftlichkeit (Aufwand und Erträge), Relevanz für Verkehr, Wohnbau, Stadtentwick- lung sowie Sicherstellung der Naherholungszonen. Künftig soll ein stärkerer Fokus auf die Kernaufgaben der Stadt Linz, wie etwa Sicherung von Baulandreserven für städtische Nutzungen gelegt werden.
Dazu Finanzreferent Vizebürgermeister Christian Forsterleitner: „Unser Prinzip ist klar: Wir werden uns künftig auf Immobilien innerhalb des Stadtgebietes konzentrie-

ren, die von strategischem Interesse für Linz sind.“ Eine künftige Fokussierung betrifft weiters Liegenschaften, die aus strategischen oder ökonomischen Gründen nicht mehr benötigt werden. Dazu zählen Waldgrundstücke außerhalb des Stadtgebietes. „Wald muss aber Wald bleiben“, stellt Vizebürgermeister Forsterleitner in diesem Zu- sammenhang klar.

Schritt 2: Öffentliche Interessentensuche
In einem nächsten Schritt sollen die Immobilien durch öffentliche Interessentensuche zum Kauf angeboten werden. Viele dieser Liegenschaften sind auch bereits als Bauland gewidmet, sodass dadurch auch zusätzlicher Raum für Wohnbau geboten wird. In diesem Zusammenhang soll auch eine Bereinigung von Liegenschaf- ten erfolgen, die Wohnbauträger bereits nutzen (z.B. Pachtvertrag), und die daher von der Stadt ohnehin nicht genutzt werden können.

Schritt 3: Prüfung der Kaufangebote

Nach Prüfung der Kaufangebote werden mit den KaufwerberInnen Verhandlungen geführt. Vorrangiges Ziel ist es dabei, einen Verkaufserlös zu erzielen, der auch dem Marktwert der jeweiligen Immobilie entspricht und im Interesse der Stadt liegt.

Schritt 4: Vorschlag an den Stadtsenat oder Gemeinderat
Jede Veräußerung von Immobilien bedarf einer politischen Mehrheit in den dafür zuständigen Gremien. Abhängig vom Verkaufswert ist dies entweder der Stadtsenat oder der Gemeinderat. Ziel ist es, mit diesen Verkäufen bereits in den nächsten Wo- chen und Monaten zu beginnen.

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