Kindergartenbeitrag
Kindergartenbeitrag

Linz. In der Berechnung des Kindergartenbeitrages für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Linz werden die Alimente vom Kind aus erster Ehe mit Einberechnet.

Mein Sohn wurde diesen Oktober in einer Kindertagesstätte der Stadt Linz eingegliedert. Bei dem Gespräch mit der Leiterin wurde uns mitgeteilt, dass das gesamte Haushaltseinkommen herangezogen wird. Soweit ist das verständlich. Nur was ich nicht verstehe und es bestimmt nicht nur mich betrifft, sondern auch viele andere Familien, ist dass meine Frau ein Kind aus erster Ehe mitgebracht hat, wofür Alimente entrichtet werden. Diese Alimente des anderen Kindes fließen in die Berechnung des Kindergartenbeitrag mit ein. Fakt ist, es werden die Alimente von einem anderen, im Haushalt lebenden Kind zur Berechnung eingefordert. Ein nächster Aspekt wäre, dass die Alimente laut Gesetz dem unterhaltspflichtigen Kind zustehen und nicht einem Anderen Kind.
Auf Nachfrage beim Magistrat Linz bekommt man die Antwort, dies ist in der Verordnung so geregelt.
Somit stellen sich hier ein paar Fragezeichen für mich... wie kann man einem Kind die Alimente nur wegnehmen und das noch als Stadt Linz mit einer Verordnung rechtfertigen!? Dies ist eine Frechheit und sollte schleunigst behoben werden.
Hier gibt es Österreichweit sehr große Unterschiede in der Herangehensweise der Berechnung für die Tagesstätten der öffentlichen Hand. Wieso kann man hier nicht rechtlich eine einheitliche Berechnung auf die Füße stellen?

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