Aufgepasst bei Unfallversicherung

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Viele Konsumenten schließen eine private Unfallversicherung ab, um im Fall einer durch einen Freizeit- oder Berufsunfall verbleibenden dauernden Invalidität abgesichert zu sein. Die Konsumenteninformation der Arbeiterkammer Oberösterreich (AKOÖ) hat zehn Angebote von privaten Unfallversicherungen für eine Familie mit vorgegebener Mindestdeckung eingeholt und dabei nicht nur erhebliche deutliche Unterschiede bei der Jahresprämie (zwischen 489,69 und 925,47 Euro) festgestellt sondern auch erhebliche Leistungsunterschiede. Bei unfallbedingter vollständiger Dauerinvalidität z.B. schwanken die Versicherungsleistungen zwischen 450.000 und 750.000 Euro. „Sie sollten vor Abschluss einer Versicherung sowohl die Prämien als auch die Leistungen vergleichen“ sagt Georg Rathwallner von der AKOÖ. „Unsere Tabelle auf www.ak-konsumenten.info hilft Ihnen dabei“.

Viele Konsumenten schließen eine private Unfallversicherung ab, um im Fall einer durch einen Freizeit- oder Berufsunfall verbleibenden dauernden Invalidität abgesichert zu sein. Die ausreichende finanzielle Absicherung einer unfallbedingten Invalidität ist daher besonders wichtig. Gerade in diesem Punkt gibt es aber sehr große Unterschiede bei den Tarifen. So lagen beispielsweise die Versicherungsleistungen bei einer zehnprozentigen Einschränkung der Funktion eines Beines (z.B. Knieverletzung) zwischen 9000 und 10.500 Euro, bei vollständigem Verlust der Sehkraft eines Auges zwischen 67.500 und 195.000 Euro, bei Verlust eines Beines zwischen 202.500 und 375.000 Euro und bei unfallbedingter vollständiger Dauerinvalidität zwischen 450.000 und 750.000 Euro.

Diese zum Teil erheblichen Unterschiede bei den Invaliditätsleistungen resultieren daraus, dass die Versicherer sehr verschiedene Progressionstarife anbieten. Diese sehen zumeist bis zu einem Invaliditätsgrad von 25 Prozent eine nach dem Invaliditätsgrad lineare Leistung vor (zehn Prozent Invalidität bedeuten z.B. eine Leistung von zehn Prozent der Versicherungssumme). Über einem Invaliditätsgrad von 25 Prozent steigen die Leistungen je nach Progressionstarif aber sehr unterschiedlich an (50 Prozent Invalidität können z.B. eine Leistung zwischen 75 Prozent und 130 Prozent der Versicherungssumme bedeuten).

Zu beachten ist auch, dass die volle Progression bzw. die maximale Versicherungsleistung erst bei einem Invaliditätsgrad von 90 Prozent, bei einigen Anbietern erst bei hundert Prozent, zum Tragen kommt. Hier sollte man sich als Konsument daher bei Vertragsabschluss nicht von der hohen Progression (z.B. 500 Prozent) beirren lassen, da diese erst bei schwerwiegenden Unfallfolgen wie z.B. Querschnittslähmung wirksam wird. Rathwallner: "Lassen Sie sich daher vor Vertragsabschluss Progressionstabellen vorlegen, aus denen sich je Invaliditätsgrad die konkrete Versicherungsleistung ergibt."

Auf diese Leistungsausschlüsse sollten Sie achten

Einige Anbieter bieten jedoch bei einer Bewusstseinsstörung (Bewusstlosigkeit) keinen Versicherungsschutz. Darunter sind auch Unfälle zu verstehen, die auf einen Kreislaufkollaps („Schwarz vor Augen“) zurückzuführen sind. In der Praxis kommt es jedoch häufig vor, dass kurzfristige Schwindelanfälle schwere Verletzungen mit bleibenden Dauerschäden nach sich ziehen können.

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