Dauerbrenner Überstunden in der AK-Beratung

Die AK-Rechtsberatung konnte der Reinigungskraft helfen. | Foto: mertcan/Fotolia
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Gar nicht oder nicht korrekt bezahlte Überstunden gehören zu den häufigsten Problemen, mit denen die Rechtsabteilung der Arbeiterkammer Oberösterreich konfrontiert ist. Konkret berichtet die AK von zwei Fällen: Ein Arbeitnehmer aus dem Großraum Linz war drei Jahre lang als leitender Angestellter bei einer Transportfirma beschäftigt. Seine Überstunden wurden aber ohne den gesetzlichen Zuschlag von 50 Prozent abgerechnet. Der Arbeitgeber argumentierte, er habe die Überstunden nicht angeordnet und deshalb seien auch keine Zuschläge zu bezahlen. Weil die Arbeit aber in der normalen Arbeitszeit gar nicht zu erledigen gewesen wäre und der Chef die Arbeitszeitaufzeichnungen des Mannes stets akzeptiert hatte, forderte die AK die Überstundenzuschläge und offene Sonderzahlungen gerichtlich ein. Ein Vergleich brachte dem Angestellten bekam 1000 Euro.

Reisezeit nicht berücksichtigt

Der zweite Fall betraf eine weibliche Reinigungskraft aus Linz, die vier Monate lang bei einer Reinigungsfirma Teilzeit beschäftigt war. Auch ihr Verdacht, nicht korrekt bezahlt worden zu sein, bestätigte sich. Die Frau musste häufig in mehreren weit voneinander entfernten Objekten putzen, die erforderliche Reisezeit hatte der Arbeitgeber aber in den Dienstplänen aber nicht zur Gänze berücksichtigt. In einem außergerichtlichen Vergleich erreichte die AK schließlich eine Nachzahlung von 2000 Euro brutto.

Arbeitszeiten gut dokumentieren

„Das Um und Auf sind genau dokumentierte Arbeitszeiten, damit im Streitfall die geleistete Arbeitszeit ordentlich belegt werden kann“, sagt AK-Präsident Johann Kalliauer. Mit den geplanten Gesetzesänderungen ab 1. September – Stichwort Zwölf-Stunden-Tag – erwartet die AK noch mehr Überstunden-Fälle.

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