Arbeiterkammer OÖ
Firma prellte Schwangere um fast 5.000 Euro

Die Arbeiterkammer OÖ verhalf einer schwangeren Speditionsarbeiterin zu einer Nachzahlung von fast 5.000 Euro. | Foto: Arbeiterkammer OÖ
  • Die Arbeiterkammer OÖ verhalf einer schwangeren Speditionsarbeiterin zu einer Nachzahlung von fast 5.000 Euro.
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Die AK verhalf einer schwangeren Speditionsarbeiterin zu einer Nachzahlung von fast 5.000 Euro.

LINZ. Eine Speditionsarbeiterin, war etwa drei Jahre bei einer Paketzustellfirma tätig. Nachdem sie ihre Schwangerschaft bekannt gegeben hatte, musste sie trotzdem schwere Arbeiten sowie Nachtarbeit leisten. Außerdem wurde ihre wöchentliche Arbeitszeit von 30 auf fünfzehn Stunden gekürzt, obwohl nichts dergleichen vereinbart war.

Rechtsschutz der Arbeiterkammer hilft

„Beschäftigte bekommen oft nicht, was ihnen für ihre Arbeit zusteht. In sehr vielen Fällen verhilft ihnen erst die Arbeiterkammer zu ihrem Geld“, sagt Helga Kempinger, Leiterin des AK-Rechtsschutzes Linz.

Fall außergerichtlich geklärt

Die Frau führte selbst genaue Arbeitszeitaufzeichnungen. Erst nachdem sie die Arbeiterkammer (AK) einschaltete, konnte sie ihr Recht bei ihrem Arbeitgeber durchsetzen. Nach mehreren Interventionen des AK-Rechtsschutzes konnte der Fall außergerichtlich geklärt werden. Die Speditionsarbeiterin bekam das gesamte ihr vorenthaltene Geld – also fast 5.000 Euro brutto. Außerdem schaltete die AK das Arbeitsinspektorat ein, um die gesundheitsschädliche Belastung der Schwangeren durch verbotene Arbeiten rasch abzustellen.

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Foto: Oliver Hoffmann - stock.adobe.com
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