Nur geimpft oder genesen
JKU führt 2G-Regel für Studierendenfeste ein

Für Feste führt die JKU im Wintersemester 2021/22 die 2G-Regel ein. Im Bereich der Lehre bleibt die 3G-Regel aufrecht. | Foto: JKU Linz/Ratzinger
  • Für Feste führt die JKU im Wintersemester 2021/22 die 2G-Regel ein. Im Bereich der Lehre bleibt die 3G-Regel aufrecht.
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Damit im kommenden Semester an der Johannes Kepler Universität auch Feiern wieder möglich sind, führt die Universitäts-Leitung jetzt gemeinsam mit der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) für Studierendenfeste die 2G-Regel ein. Im Bereich der Lehre gilt weiterhin die 3G-Regelung. 

LINZ. „An einer Universität geht es nicht nur um Wissensvermittlung. Der präsente soziale Austausch zwischen den Studierenden ist zentraler Bestandteil des Studiums und oft Grundlage für lebenslange Netzwerke. Die Gesundheit der Studierenden hat aber weiterhin oberste Priorität“, erklärt JKU Rektor Meinhard Lukas. Gemeinsam mit der ÖH einigte man sich daher für Feste auf die 2G-Regel. Das bedeutet für die Feierlichkeiten, die traditionell von der ÖH und den Studierendenfraktionen am JKU-Campus veranstaltet werden, haben nur geimpfte oder genesene Personen Zutritt. Für den Lehrbetrieb und die Teilnahme an Prüfungen gilt weiterhin die 3G-Regel.

Reibungsloser Uni-Betrieb soll aufrecht bleiben

Das Herbstsemester soll weitestgehend im Präsenzmodus stattfinden. Ein umfangreiches Sicherheitskonzept sowie die hohe Impfquote bei den oberösterreichischen Studierenden (75 Prozent waren laut Statistik Austria mit Stand 31. August vollimmunisiert) machen dies möglich. „Als Vertretung der Studierenden liegt unser Fokus darauf, dass vor allem der reibungslose Universitätsbetrieb aufrecht bleibt", so ÖH-Vorsitzende Vanessa Fuchs. Dafür stellt die JKU ein niederschwelliges Angebot zu Tests und Impfungen für die Studierenden zur Verfügung.

Aktuelle Regelungen für das Wintersemester 2021/22

  • 3G-Nachweis für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen und Prüfungen ist verpflichtend
  •  3G-Regel wird an vier zentralen Check-in-Punkten am JKU Campus sowie einem Check-in-Punkt am MED Campus vorgenommen
  • Nach Prüfung des 3G-Nachweises erhalten die Studierenden ein Einlassband, das vor Beginn von Lehrveranstaltungen/Prüfungen vorzuweisen ist
  • FFP2-Maskenpflicht bei Lehrveranstaltungen und Prüfungen – so wird volle Besetzung von Hörsälen und Seminarräumen möglich
  • die offizielle JKU-Teststraße befindet sich hinter dem LIT Open Innovation Center, geöffnet ist sie werktags von 7 bis 9 Uhr
  • Für die Teilnahme an Studierendenfesten gilt die 2G-Regel

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