"Waffenbrüder" verurteilt
Fünf Männer mussten sich wegen Wiederbetätigung verantworten
Wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz 1947 und gegen das Waffengesetz mussten sich am Montag fünf junge Männer vor einem Geschworenengericht am Linzer Landesgericht verantworten. Ihnen wurde unter anderem vorgeworfen, bei wöchentlichen Treffen in einer privaten Kellerbar beim Betreten mit Parolen wie "Sieg Heil" oder "Heil Hitler" gegrüßt und dabei Lieder mit nationalsozialistischem Inhalt gehört und teilweise mitgesungen zu haben. In einer eigenen WhatsApp-Gruppe mit dem Namen "Waffenbrüder" wurde einschlägiges Bild- und Textmaterial geteilt. Darunter befanden sich auch selbst verfasste Gedichte eines Angeklagten mit entsprechenden NS-Inhalten. Den Angeklagten wurde auch vorgeworfen, verbotene Waffen, eine Glock 17 und eine Schrotflinte, besessen zu haben. Sowohl die Waffen als auch Softguns nutzten sie zu Schießübungen in den Traunauen. Einem Angeklagten wird außerdem der Vorwurf der gefährlichen Drohung angelastet: Er soll einem anderen Angeklagten eine Waffe an den Kopf gehalten haben. Davon habe er erst abgelassen, als ihm die Anwesenden versicherten, dass der andere "kein Asylant sei".
Wegen Anzeige aufgeflogen
Aufgeflogen waren die Männer, die zwischen Anfang und Mitte zwanzig sind, nach einem Unfall, der sich während einer der Schießübungen mit Softguns ereignete. Erst ein daraufhin entbrannter Streit und eine entsprechende Anzeige brachte die Ermittler schließlich auf den nationalsozialistischen Hintergrund. Die Angeklagten zeigten sich während des Verfahrens geständig. Das Urteil erging noch am selben Abend, die Beschuldigten erhielten bedingte Haftstrafen von sechs bis fünfzehn Monaten. Der Verurteilte, der zusätzlich wegen gefährlicher Drohung schuldig gesprochen wurde, muss außerdem eine Geldstrafe in Höhe von 3.240 Euro leisten. Das Urteil ist rechtskräftig.
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