BH Tamsweg
Im Lungau herrscht Waldbrandgefahr
Ein Verordnung der Bezirkshauptmannschaft (BH) Tamsweg.
LUNGAU. Aufgrund der herrschenden Witterung ist derzeit im Bezirk Tamsweg eine besondere Brandgefahrgegeben. Darauf weist die Bezirkshauptmannschaft (BH) Tamsweg hin. Diese verbietet daher mit sofortiger Wirkung jegliches Feuerentzünden sowie das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich. Dieses Verbot gilt auf sämtlichen Waldflächen des Bezirkes Tamsweg und auf daran angrenzenden Grundflächen – ohne Rücksicht auf die Kulturgattung –, welche einen Gefährdungsbereich für den Wald darstellen. Das Verbot ist laut der BH befristet bis zur kundgemachten Aufhebung der Verordnung durch die Bezirkshauptmannschaft Tamsweg.
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