Vorstellung des örtlichen Entwicklungskonzeptes in Stadl-Predlitz

Thomas Strommer vom Büro Reissner in Graz und Bgm Johannes Rauter mit einer der Karten, die das Entwiklcungskonzept dokumentieren
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STADL AN DER MUR (red). Durch die Gemeindezusammenlegung sind die neuen steirischen Gemeinden gesetzlich verpflichtet, bis 2019 ihre örtlichen Entwicklungskonzepte zu überarbeiten. Ein örtliches Entwicklungskonzept stellt die Grundlage der räumlichen Entwicklung einer Gemeinde dar. Im Entwicklungs­konzept werden die langfristigen Entwicklungsziele einer Gemeinde festgelegt. Wie Bgm. Johanes Rauter bei der Begrüßung darlegte, hatten die beiden "Altgemeinden" Stadl und Predlitz-Turrach jeweils Konzepte aus den 1990er-Jahren. Das neue Konzept wurde laut Rauter seit 2015 erarbeitet und soll ab Genehmigung durch die steirische Landesregierung die Entwicklung der Gemeinde für rund zehn bis fünfzehn Jahre begleiten. Wie er weiter ausführte, hat die neue Gemeinde rund 1.700 Einwohner auf 256km2 in 5 Orten. Wirtschaftlicher Schwerpunkt war in den letzten Jahren der Tourismus, der sich vor allem auf der Turracher Höhe hervorragend entwickelt hat. Zum Abschluss betonte Rauter, dass entgegen der bestehenden Prognosen eine positive Sicht auf die neue Gemeinde möglich sei und sie Chancen auf positive Entwicklung biete.

Konzeptpräsentation
Thomas Strommer vom Architektenbüro Reissner aus Graz, das die Konzeptentwicklung für die Gemeinde begleitet hat, führte in rund eineinhalb Stunden die gesetzlichen Rahmenbedingungen und das erstellte Entwicklungskonzept aus. Das Konzept für Stadl-Predlitz hat Vorgaben durch das Entwicklungskonzept der Region "Obersteiermark-West", das etwa die Ortschaft Stadl als zentralen Entwicklungsschwerpunkt für die Gemeinde vorsieht. Außerdem muss sich das örtliche Entwicklungskonzept an Grenzen halten, die durch die Natur, oder Wildbach-und Lawinenverbauung, Hochwasserschutz und Umweltschutz vorgegeben werden. Dabei strebt das Land an, alle vorhandenen Almwirtschafts- oder Grünflächen in Höhenlagen und Waldgebiete zu erhalten. Flächenwidmungen sind nur nach den Vorgaben der Entwicklungskonzepte und bei passenden Rahmenbedingungen möglich.

Trotz der Vorgaben der übergeordneten Konzepte ließen sich lokale Ziele erarbeiten, wie nachhaltige, effiziente und sparsame Nutzung der vorhandenen Bodenflächen, eine Stabilisierung der Bevölkerungszahlen, damit verbunden Vermeidung von Abwanderung. Aber auch für Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe sollen Entwicklungsmöglichkeiten haben und nutzen können. Für die Bevölkerung soll das Wohnen in der Gemeinde attraktiv bleiben, Wege sollen möglichst kurz sein und auch Freizeitmöglichkeiten sollen vorhanden sein. Das vorhandene touristische Potential soll ebenfalls genutzt werden.

Daraus lassen sich Maßnahmen ableiten, die zum Entwicklungskonzept geführt haben. Im wesentlichen werden die Orte Stadl, Predlitz, Einach, Turrach und Turracher Höhe als örtliche Entwicklungs- und Siedlungsschwerpunkte festgelegt. Im Detail werden im Konzept 16 lokale Teilräume und ihre Möglichkeiten beschrieben. Überall sind sowohl Erweiterung von Wohnraum, als auch von Wirtschaftsbetrieben möglich.

Weitere Schritte
Das Konzept liegt, nachdem es bereits durch den Gemeinderat beschlossen wurde, nun zur Begutachtung in der Gemeinde auf. Alle Bürgerinnen und Bürger können es bis 2. Oktober 2017 einsehen und auch eventuell Einspruch erheben. Nach einer Frist wird das Konzept der Landesregierung vorgelegt und tritt im Idealfall im Frühjahr 2018 nach Genehmigung und Verordnung durch das Land in Kraft.

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