Berg und Naturwacht

aus gegebenem Anlass:
Sammeln von "Waldfrüchten"

im Forstgesetz steht:
"Pilze, Beeren und sonstiges Waldobst (z.B. Edelkastanien) stehen gemäß den §§ 354 und 405 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) grundsätzlich im Eigentum des Waldeigentümers.

Wenn aber der Waldeigentümer das Sammeln von Pilzen oder Waldfrüchten nicht ausdrücklich (etwa durch Hinweistafeln) untersagt, beschränkt oder hiefür ein Entgelt verlangt, ist das Aneignen von Pilzen und Früchten zivilrechtlich zulässig und entgeltfrei. Die Zustimmung des Waldeigentümers zum Sammeln (für den Eigenbedarf) ist anzunehmen, wenn es dieser stillschweigend duldet."

Ich denke, dass hier der Eigenbedarf ein wichtiges Faktum ist - KEIN SAMMELN ZUM ZWECKE DES VERKAUFES !!

"Forstgesetz 1975 (ForstG)

Nach dem ForstG (§ 174 Abs. 3 lit. b Z 2 und lit. d) begeht eine Verwaltungsübertretung, wer:

- sich unbefugt Pilze in einer Menge von mehr als 2 kg pro Tag aneignet;
Pilz- und Beerensammelveranstaltungen durchführt oder daran teilnimmt;
sich unbefugt Früchten oder Samen der im Anhang des ForstG angeführten Holzgewächse zu Erwerbszwecken aneignet.

Als „unbefugt“ gelten nach § 174 Abs. 5 insbesondere jene Personen, die nicht Waldeigentümer, Fruchtnießer oder Nutzungsberechtigter sind und auch nicht im Auftrag oder mit Wissen dieser Personen handeln.

Diese Verbote sind von der Forstbehörde und Forstschutzorganen (Hilfsorgane der Forstbehörde) zu kontrollieren, entgegen dem Verbot gesammelte Pilze oder Waldfrüchte können beschlagnahmt werden. Zudem kann diese Kontrolle auch von den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes (Polizei) wahrgenommen werden."

Im Anhang des Forstgesetzes sind z.B. auch Zirben angeführt - also ist gemäß Forstgesetz die Aneignung von Zirbenzapfen nicht gestattet.

So steht es in den gesetzlichen Bestimmungen.

In den Naturschutzgesetzen gibt es die "Pilzeschutzverordnung", die das Sammeln von Pilzen regelt.
Wacheorgane der Salzburger Berg und Naturwacht haben die Behörde bei der Überwachung der Naturschutzgesetze zu unterstützen.
Aber auf Grund unserer Vereidigung als Wacheorgane des Landes Salzburg dürfen wir auch andere selber wahrgenommene Verwaltungsübertretungen nicht "übersehen"!

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