131.000 Euro Schaden in Mattersburg
Betrug mit Versicherungs-Beiträgen von 64 Dienstnehmern

Für den Betrug von Sozialversicherungs-Beiträgen bei 64 Dienstnehmern gab es 17 Monate bedingte Haft. | Foto: Gernot Heigl
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Bei 64 Dienstnehmern mehrerer Betriebe in Mattersburg und Umgebung bezahlte der „faktische Machthaber“ nicht die vollen Sozialversicherungs-Beiträge. Schaden: rund 131.000 Euro. Möglich durch ein Konstrukt aus Scheinfirmen. Jetzt wurde dem Täter wegen Betruges der Prozess gemacht.

MATTERSBURG. Beim Angeklagten im Landesgericht Eisenstadt handelte es sich um einen 57-jährigen Österreicher mit bosnischen Wurzeln. Der verheiratete Familienvater aus Mattersburg hat mehrere hunderttausend Euro Schulden durch die Insolvenz seines Unternehmens. Zudem eine Vorstrafe wegen Finanz-Abgabenhinterziehung.

Die Staatsanwältin warf dem Mann vor, insgesamt 64 Dienstnehmer in verschiedenen Firmen angemeldet, aber nicht die vollen Beiträge an die österreichische Gesundheitskasse bezahlt zu haben. Wohl, um Geld in die eigene Tasche kassieren zu können. Und dies über einen längeren Zeitraum. Den Gesamtschaden aus kriminellen Machenschaften in vier Betrieben bezifferte die Anklägerin mit rund 131.000 Euro.

Betrug und Falschaussagen-Anstiftung

Zudem sei es bei einem Opfer zu einer telefonischen Aufforderung gekommen, vor der Finanzpolizei nicht die Wahrheit zu sagen. Deshalb lauteten die Vorwürfe gegen den Familienvater auf Verbrechen des betrügerischen Anmeldens zur Sozialversicherung sowie Anstiftung zur Falschaussage. „Bis jetzt hat sich der Beschuldigte zu keinem der Anklagepunkte geständig gezeigt“, führte die Staatsanwältin abschließend an.

Das änderte der Verteidiger, Dr. Michael Zerobin, in seinem Eröffnungsplädoyer: „Mein Mandant wird nun für beide Delikte Verantwortung übernehmen. Er hat einen großen Fehler begangen. Einerseits, weil er bei den Machenschaften mitgespielt hat - das war nicht in Ordnung. Andererseits, weil er wegen seiner brüchigen Deutschkenntnisse bezüglich Falschaussagen-Anstiftung in seiner Ausdrucksweise vermutlich falsch verstanden worden ist!“

Konstrukt mit Scheinfirmen 

Der 57-Jährige bekannte sich vor Richterin Mag. Karin Knöchl schuldig. In seiner Erklärung spielten Firmenkonstrukte und nicht mehr ausforschbare Hintermänner eine Rolle, „die mich im Stich gelassen haben!“ Leider versäumte er aber rechtzeitig „Stopp“ zu diesen Betrügereien zu sagen. Die endeten erst, als Kriminal- und Finanzpolizei mit ihren Nachforschungen begannen.

Ein Zeuge gab im Saal 1 zu Protokoll, „es hat sich um ‚Science-Fiction-Firmen’ gehandelt“, also Schein-Betriebe, in denen die Dienstnehmer in rascher Abfolge an- und abgemeldet worden sind. Obwohl es immer wieder andere Firmennamen gab, „war der Chef immer derselbe“, nämlich der Angeklagte. Auch habe ihn dieser am Telefon aufgefordert, im Verhör „zu sagen, dass die Vorwürfe nicht stimmen und er nicht der Verantwortliche, also der Boss gewesen sei!“

Zeuge belastete Angeklagten

„Der Beschuldigte wollte, dass sie die Unwahrheit sagen?“, fragte die Staatsanwältin. „Ja!“ „Haben sie vor den Behörden trotzdem die Wahrheit gesagt?“ „Anfangs nicht, dann schon!“ Daraufhin forderte die Anklägerin eine schuld- und tatangemessene Ahndung, der Verteidiger ein mildes Urteil.

Als Strafe für den Ex-Unternehmer verhängte die Richterin 17 Monate Haft, bedingt auf drei Jahre. Auch müssen 250 Euro Prozesskosten bezahlt werden. Der Familienvater aus Mattersburg akzeptierte den Spruch, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, daher nicht rechtskräftig. Mit den Worten: „Das Urteil fiel gerade noch ‚bedingt‘ aus, beim nächsten Vorfall rechnen sie nicht mehr damit!“, schloss die Vorsitzende die Verhandlung.

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