Causa Commerzialbank
Drei Jahre und acht Monate Haft für zwei Unternehmer
- Am Dienstag könnten die Urteile für die zwei Unternehmer vor Gericht fallen.
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Am vergangenen Donnerstag wurde im Prozess zur Commerzialbank Causa bekannt, dass Ex-Bankchef Martin Pucher möglicherweise per Videoschaltung als Zeuge im Prozess aussagen könnte. Am Montag fiel die Entscheidung: Pucher wird nicht als Zeuge befragt werden. Zudem sind am Dienstagnachmittag die Urteile für die zwei angeklagten Unternehmer gefallen.
BURGENLAND. In der Vorwoche hatte ein Gutachter erläutert, dass Pucher nach zwei Schlaganfällen und wegen einer ängstlichen Depression als Beschuldigter zwar nicht verhandlungsfähig sei, aber als Zeuge Fragen beantworten könne - idealerweise per Videoschaltung von Zuhause aus. Am Montag wurde entschieden, dass dies nicht notwendig sei. Die eingeholten Gutachten und Aussagen von Ex-Bankvorständin Franziska Klikovits seien ausreichend und eine Befragung Puchers laut der Richterin "entbehrlich".
- Martin Pucher wird im Prozess nicht als Zeuge aussagen. Laut der Richterin sei seine Aussage "zur Klärung von Schuld und Strafe der Angeklagten nicht erforderlich".
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Betriebe waren seit 2002 und 2008 insolvent
Nach wie vor stehen zwei Unternehmer vor Gericht, deren eigentliche zahlungsunfähige Betriebe durch "unredliche Gewährung von Kreditmitteln" und Bargeld aus der Bank künstlich am Leben erhalten worden sein sollen. Gutachter Karl Hengstberger erläuterte dazu am Montag, dass die Betriebe eigentlich seit spätestens Ende 2008, beziehungsweise 2002 zahlungsunfähig waren. Tatsächlich wurden sie aber bis zur behördlichen Schließung der Commerzialbank 2020 weitergeführt. Die Bank selbst war laut Hengstberger spätestens 1999 zahlungsunfähig. Laut APA gehe er aus heutiger Sicht davon aus, dass im Insolvenzverfahren "nicht einmal die Einlagensicherung vollständig befriedigt werden kann".
- Verhandelt wird der Mattersburger Commerzialbank-Skandal im Landesgericht Eisenstadt.
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Beide gaben zwar zu, Scheinrechnungen ausgestellt und Bargeld erhalten zu haben, leugneten aber gewusst zu haben, woher das Geld stamme. Die Schadenssumme liegt bei rund 70 Millionen Euro.
Haftstrafe für beide Unternehmer
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) forderte im Schlussvortrag am Dienstagvormittag "spürbare unbedingte Freiheitsstrafen", für die beiden angeklagten Unternehmer. Die beiden Unternehmer wurden zu drei Jahren und acht Monaten unbedingter Haft verurteilt. Die Urteile sind nichts rechtskräftig.
Zur Causa Commerzialbank
Im Juli 2020 wurde der Pleitenskandal der Commerzialbank Mattersburg bekannt. Im Jänner diesen Jahres hat ein Teil-Prozess begonnen, bei dem der ehemalige Vorstands-Vorsitzende der Bank, eine ehemalige Vorständin sowie drei Unternehmer angeklagt waren. Sie standen wegen Veruntreuung, Untreue und betrügerische Krida vor Gericht. Die Ex-Bankenvorständin Franziska Klikovits wurde Mitte Februar zu sechs Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Ebenfalls eine Haftstrafe, zwei Jahre und sechs Monate, erhielt ein mitangeklagter Unternehmer. Im April startete ein weiterer Prozess, in dem es drei Tage lang um ungerechtfertigte Auszahlungen für Überbringer-Sparbücher ging.
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