Eis-Schaden-Versicherung: Wie weit geht Verhinderung von Schäden?
Eis und Raureif sorgen derzeit in exponierten Gebieten für Probleme.
Vielen Betroffenen ist nicht klar, was ihre Versicherung bei Schäden deckt und wie weit die von der Versicherung geforderten Verhinderungsmaßnahmen gehen müssen.
"Riskieren Sie nicht Ihr Leben oder Ihre Gesundheit um Sachschäden abzuwenden", sagt EFM Versicherungsmakler Josef Graf. "In den meisten Versicherungspolizzen steht zwar immer geschrieben, dass man dazu verpflichtet ist, alle Maßnahmen zur Verhinderung des Schadens zu treffen. Dabei ist aber ganz klar zu beachten, dass man weder Leben oder Gesundheit riskieren muss".
Gebäude
In den meisten Gebäudeversicherungen sind zwar Schneedruckschäden mitversichert. Allerdings handelt es sich hier um sogenannte Eisdruckschäden, die nicht in jeder Polizze (im Rahmen der Sturmschadenversicherung) mitversichert sind. Wenn diese Schäden in der Polizze enthalten sind, sind auch Schäden versichert, die entstehen durch Gegenstände, die gegen das Gebäude geworfen werden .
KFZ
In einer Teilkaskoversicherung sind solche Eisdruckschäden grundsätzlich nicht mitversichert. Mit einer Vollkaskoversicherung ist man hier auf der sicheren Seite. Diese deckt Schäden durch alle von außen mechanisch auf das Fahrzeug wirkende Ereignisse.
"Lassen Sie eine mögliche Ablehnung eines Schadens auf jeden Fall durch einen Experten überprüfen, da es in diesem Bereich auch oft ungerechtfertigte Schadensablehnungen gibt", so Graf weiter.
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