Haftstrafe für Tierquälerei im Bezirk Mattersburg
Frauerl auf Ibiza, zwei Hunde alleine in Wohnung
Während die Hundebesitzerin auf Ibiza verweilte, blieben ihre beiden Rüden alleine in einer Wohnung im Bezirk Mattersburg zurück. Mussten ihre Notdurft innerhalb der sprichwörtlichen 4 Wände verrichten, waren tagelang eingesperrt und ohne ausreichend Nahrung und Wasser. Jetzt gab es für die Frau wegen Tierquälerei eine Haftstrafe.
BEZIRK MATTERSBURG. Die beschuldigte Ungarin (43), Mutter einer fünfjährigen Tochter, ist Notstandshilfe-Bezieherin und wohnhaft im Bezirk Mattersburg. Als Besitzerin zweier Rüden stand sie nun vor dem Landesgericht Eisenstadt. „Wegen Tierquälerei“, so die Staatsanwältin.
Anklage wegen Tierquälerei
Laut Anklageschrift hat die Frau von Frühjahr 2023 bis 27.05.2023 sowie von 08.06.2023 bis 04.10.2023 ihren 2 Rüden unnötige Qualen zugefügt, indem sie diese überwiegend alleine, oft tagelang, somit ohne notwendigen Kontakt zu Menschen in einer Wohnung gehalten hat. Durch diese Bedingungen kam es bei den Hunden zu erheblichen Bewegungseinschränkungen. Zudem zur Vernachlässigung erforderlicher Sozialkontakte.
"Ich liebe meine Hunde"
Im Eröffnungsplädoyer hieß es weiters, dass die Hunde keine ausreichende angemessene Ernährung sowie Versorgung mit Wasser erhalten haben und die Tiere ihre Notdurft in der Wohnung verrichten mussten. Die Ungarin verneinte den Vorwurf der Tierquälerei vor Richterin Mag. Birgit Falb und beteuerte: „Ich liebe meine Hunde!“
Während des Verfahrens im Saal 8 stellte sich heraus, dass eine Nachbarin im Mai 2023 die Polizei alarmiert hatte, sowohl wegen Geruchsbelästigung als auch wegen dauernden Bellens der Hunde. Begründet darin, dass die Besitzerin zu dieser Zeit auf Flugreise in Ibiza war und die Tiere sich daher bereits tagelang alleine in der Wohnung befanden. Angeblich, so behauptete die Angeklagte, habe sie einem Bekannten 200 Euro bezahlt, damit der die Hunde versorgt.
Polizist rettete Vierbeiner
Fakt war allerdings, dass ein Polizist in die Wohnung eindringen musste und dabei feststellte, dass die Vierbeiner kein Wasser und kein Futter hatten und sich in den Räumen mehrere Ausscheidungen sowie Urinlachen befanden. Daraufhin wurden die beiden Rüden in ein Tierheim gebracht. Erst einige Zeit später bekam die Ungarin - unter Auflagen - ihre Hunde zurück. Es folgten mehrere Kontrollen, die unauffällig verliefen. Alles wirkte in Ordnung. Ein trügerischer Schein.
Denn kaum endeten die Überprüfungen, kam es neuerlich zu sich häufenden Geruchsbelästigungen in dem Mehrparteienhaus. Wieder wurde die Polizei verständigt und zusätzlich die Amtstierärztin eingeschaltet. Die nunmehr feststellte, dass die Tiere ängstlich, schon länger nicht im Freien und sogar abgemagert waren. Daraufhin folgte Anfang Oktober 2023 die endgültige Abnahme der Vierbeiner.
Auf den Vorhalt der Richterin: „Die Tiere erlitten Qualen!“, gab die Ungarin dann zu: „Ich habe mich wahrscheinlich nicht genug um meine Hunde gekümmert!“ Teil-Einsicht, nachdem die Angeklagte vor Prozessbeginn am Gang des Landesgerichtes noch jene Nachbarin angepöbelt hatte, die kurz darauf als Zeugin zu den Vorfällen befragt worden ist. Ebenso wie die Amtstierärztin und eine Ärztin vom Tierheim.
4 Monate bedingte Haftstrafe
Die Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe von 4 Monaten, bedingt nachgesehen auf drei Jahre sowie die Bezahlung von 300 Euro Gerichtskosten, ist noch nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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