Gerichtsprozess
Grenzsperre Schattendorf verursachte Mehrkosten von 27 Cent

- Die Anwaltskanzlei NZP Nagy Legal klagte nun die Gemeinde auf 27 Cent, weil Mitarbeiter auf dem Weg zu einem Termin wegen einer Sperre des Grenzübergangs einen Umweg fahren mussten.
- Foto: Schattendorf
- hochgeladen von Sandra Koeune
Seit März 2023 ist die Grenze zwischen Schattendorf und Agendorf (Ungarn) gesperrt. Mit 1. Dezember sollen die Poller, bei welchen kurz nach ihrer Fertigstellung im März die Steueranlage zerstört wurde, wieder in Betrieb gehen. Die Anwaltskanzlei NZP Nagy Legal klagte nun die Gemeinde auf 27 Cent, weil Mitarbeiter auf dem Weg zu einem Termin wegen einer Sperre des Grenzübergangs einen Umweg fahren mussten.
SCHATTENDORF. Nur noch mit einer Ausnahmegenehmigung kann die Grenze bei Schattendorf mit dem Auto überquert werden. Das Gebiet ist auf der österreichischen Seite nun eine Fußgängerzone. Mitarbeiter der klagenden Kanzlei wollten Mitte Juli über den Grenzübergang fahren, weil das der schnellste Weg zu einem Termin im ungarischen Agendorf gewesen wäre, erzählten sie vor Gericht. Wegen der Sperre hätten sie einen Umweg von 3,4 Kilometern über Klingenbach fahren müssen. Die dadurch entstandenen zusätzlichen Spritkosten von 27 Cent wollen sie nun von der Gemeinde.
Verstoß gegen das EU-Recht
Die Kanzlei sieht zudem in der Sperre einen Verstoß gegen das EU-Recht, wonach Mitgliedstaaten Hindernisse für den flüssigen Verkehr an Binnengrenzen beseitigen müssen. Eine Baustelle sei zum damaligen Zeitpunkt nicht mehr ersichtlich gewesen und auch keine entsprechende Beschilderung. Medial sei kommuniziert worden, dass die Arbeiten bereits abgeschlossen seien, meinten die Kläger vor Gericht. Generell halte man die Baustelle für kein Argument für eine Sperre, immerhin sei diese nur dazu da gewesen, "dass man überhaupt Verkehrshindernisse baut".
Notwendige Maßnahmen für die Sicherheit
Maximilian Amminger, Amtsleiter der Gemeinde Schattendorf, verwies hingegen drauf, dass alles rechtskonform abgewickelt worden sei. Die Bauarbeiten haben länger gedauert als geplant und somit sei auch die Straße nicht befahrbar gewesen. Zudem sei die Steuerungsanlage beschädigt worden und musste repariert werden. Eine Beschilderung sei angebracht, aber ebenfalls mehrmals von Vandalen beschädigt worden. Die Maßnahmen seien notwendig gewesen, weil es aufgrund des hohen Verkehrsaufkommen am Grenzübergang zweimal zu schweren Unfällen kam.
Einen Vergleich lehnte Schattendorf ab. „Das hat die Gemeinde nicht budgetiert“, kommentierte der Richter angesichts der Summe von 27 Cent. Das Urteil wird schriftlich zugestellt.
Gang zum Verfassungsgerichtshof
Die Kanzlei NZP Nagy Legal möchte weiter gegen die Einschränkungen am Grenzübergang vorgehen. Beim Verfassungsgerichtshof wurde bereits ein Antrag auf Normenkontrolle eingebracht, ebenso eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission. Weiters will die Kanzlei die EU-Anti-Korruptionsbehörde OLAF anrufen, weil die Gemeinde EU-Gelder zur Erneuerung des Grenzüberganges verwendet habe und diesen dann unmittelbar schloss. Die Kommune hielt dagegen fest, dass alles rechtskonform abgewickelt worden sei.
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