Bezirk Mattersburg
Jugend-Fußballtrainer wollte Nacktfoto von 13-Jähriger
Ein Fußballtrainer, 40, schickte einer 13-jährigen Schülerin ein erotisches Foto von sich und forderte von ihr ein Nacktbild. Zudem chattet er mit dem Mädchen und offeriert einen Besuch „zu sexuellen Zwecken“, wie die Vorsitzende formulierte. Ehe sie den Mann im Landesgericht Eisenstadt schuldig sprach und mit einem Jugend-Trainerverbot belegte.
BEZIRK MATTERSBURG. Der Angeklagte ist geschieden, Vater eines minderjährigen Kindes und Angestellter aus dem Bezirk Mattersburg. Zudem trainiert der Mann eine Bubenmannschaft des örtlichen Fußballvereines, bei dem er in der Reservetruppe selbst noch aktiv ist. Da er im September des Vorjahres wegen einer Verletzung nicht spielen konnte, beobachtete er das Auswärtsmatch von den Zuschauerrängen aus. Dort wurde er von einer 13-Jährigen und ihrer Freundin (14) angesprochen, ob er sie nach dem Spiel nach Hause führen würde.
„Anmach-Sprüche“ im Auto
Die Mädchen kannten den Trainer, weil sie selbst in einem Frauenfußballverein spielen. Als sich nach Schlusspfiff die beiden Teenager ins Auto setzten, kamen seitens des 40-Jährigen jedoch schon erste „Anmach-Sprüche“. Denn als eines der Mädchen ihre Weste aufknöpfte, sagte der Mann: „Wenn du dich weiter ausziehst, zeige ich dir auch etwas!“
"Ich dachte, sie sind älter!"
Auf Befragung von Richterin Mag. Doris Halper-Praunias: „Haben sie gewusst, wie alt die Mädchen sind!“ flüchtete der Angeklagte in: „Ich dachte, sie sind älter!“ Darauf konterte die Vorsitzenden: „Wenig glaubwürdig. Immerhin kennen sie die 13-Jährige. Sie wussten doch, dass sie in einem U-14 Team spielt. Immerhin hat sie mit ihrer Mädchen-Mannschaft im September gegen ihre Buben-Mannschaft ein Match bestritten!“ „Da hab ich mich auf meine Mannschaft konzentriert!“
Mädchen 13 und 14 Jahre alt
Neuerlicher Anlauf der Richterin: „Beide Mädchen haben ausgesagt, dass sie ihnen bereits im Auto mehrmals gesagt hätten, dass sie erst 13 und 14 Jahre alt sind!“ „Sagen kann man viel! Ich kann mich nicht erinnern!“ „Herr Angeklagter. Sie bekennen sich grundsätzlich schuldig?“ „Ja!“ Und bezogen auf das Bestreiten, vom Alter gewusst zu haben, ergänzte die Vorsitzende: „Aber das hier ist kein eindeutiges und schon gar kein reumütiges Geständnis!“
Nacktbild gefordert
Und weiter: „Sie haben mit der 13-Jährigen gechattet. Ihr ein obszönes Foto von sich geschickt. Und das Mädchen dann aufgefordert, ihnen ein Nacktfoto zu schicken!“ Mag. Doris Halper-Praunias energisch: „Und wie erklären sie sich den Text des Kindes, an sie gerichtet ‚Ich bin 13. Das weißt du aber schon, oder?‘. Gefolgt von ihrer Antwort ‚Sicher!‘ Was sagen sie dazu?“
"Das war ein Fehler"
„Das war ein Fehler. Das hätte ich nicht tun dürfen! Ich bin 40. Sie so ein junges Mädchen. Ein Witz. Unverzeihlich, was ich da gemacht habe!“, so der Angeklagte. „Die 13-Jährige hat ihnen sogar geschrieben ‚Lass mich in Ruhe. Das ist nicht ok. Dafür kann ich dich anzeigen!‘. Sie schreiben zurück ‚oki doki‘ und dann ‚Und was ist, wenn wir was haben und wir sind nackt‘. Was haben sie damit bezweckt?“
Smiley mit Herzerlaugen
„Es war Dummheit. Habe nicht nachgedacht!“ Thematisiert wurde ebenso, dass der Beschuldigte auch mit der 14-jährigen Freundin chattete und ihr ebenso ein Treffen in Aussicht stelle, „garniert“ mit einem Smiley mit Herzerlaugen. Als Zeuge sagte dann der Gymnasiums-Vertrauenslehrer der beiden Schülerinnen aus, dem sie von dem verstörenden Ereignis berichtet hatten. „Sie zeigten mir die Chats. Den ganzen Dialog. Baten mich um Hilfe, weil sie sich einerseits gefürchtet haben, da sie den Mann immer wieder sahen. Und andererseits wollten sie Anzeige erstatten. Also habe ich die Polizei alarmiert!“
Staatsanwältin glaubte Angeklagtem nicht
Die Staatsanwältin forderte „die schuld- und tatangemessene Bestrafung wegen des Vergehens von pornographischen Darstellungen Minderjähriger und der Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen! Der Beschuldigte zeigte sich zwar im Wesentlichen geständig, schwächte seine Verantwortung aber ab. Daher sind wir weit weg von einer Diversion. Seine Erklärung, er hat irgendwie nicht gewusst, dass das Mädchen erst 13 ist - das glaube ich ihm nicht!“
2.400 Euro Geldbuße und Jugend-Trainerverbot
Auch die Richterin nicht. Deshalb sprach sie den Angeklagten schuldig und verhängte eine Geldbuße von 2.400 Euro. Zusätzlich sind die Verfahrenskosten von 150 Euro zu bezahlen. Weiters untersagte sie dem Burgenländer die Ausübung einer Tätigkeit als Jugendtrainer auf unbestimmte Zeit. Der 40-Jährige nahm den Spruch an. Da die Staatsanwältin keine Stellungnahme abgab, ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.