Kein Fischer-Prozess in Mattersburg
MATTERSBURG. Das Bezirksgericht Mattersburg hat sich im Zivilprozess rund um Schlagerstar Helene Fischer für „örtlich nicht zuständig“ erklärt. Der Bad Sauerbrunner Pensionist Heimo Eitel hatte Fischer geklagt, weil er sich von ihr diskriminiert gefühlt hatte. Die Entscheidung des Bezirksgerichts Mattersburg ist nicht rechtskräftig, Eitel kann noch dagegen Einspruch erheben.
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