Bezirk Mattersburg
Polizistin: "Beim Ansehen der Kinderpornos wurde mir schlecht!"
Trotz zweier Vorstrafen saß ein verheirateter Familienvater wieder wegen Kinderpornographie als Angeklagter im Landesgericht. Auf 4 Laptops hatte der Maurer aus dem Bezirk Mattersburg schreckliche Bilder und Videos gespeichert, auch „von Kleinkindern, also echtem Missbrauch“, so eine Polizistin. „Beim Ansehen dieser Dateien wurde mir schlecht!“
BEZIRK MATTERSBURG. Ein stattlicher Mann, 48, verheiratet, Vater eines Buben, saß im Landesgericht Eisenstadt im Saal 7. Verantwortete sich mit „Ich bin schuldig!“ und nickte bejahend, als die Vorsitzende seine einschlägigen Vorstrafen vorlas. „5 Monate bedingte Haft und eine Geldstrafe aus dem Jahre 2015 und 12 Monate bedingt mit Geldstrafe aus dem Jahre 2017, inklusive Weisung zur Psychotherapie und Bewährungshilfe. Auch wegen des Vergehens der pornographischen Darstellung Minderjähriger!“
483 Bilder und 53 Videos
Laut Staatsanwaltschaft wurden nun neuerlich auf den Computern des Angeklagten insgesamt 483 Bilder und 53 Videos mit Kinderpornographie sichergestellt. Gespeichert und auf einer Internetplattform auch anderen Pädophilen überlassen - im Zeitraum von Frühjahr 2020 bis 2.5.2023. „Seit wann sind sie verheiratet?“, fragte Richterin Mag. Doris Halper-Praunias. „Seit 7 Jahren!“ „Ist ihre Frau über ihre Neigung informiert?“ „Ja!“ „Sie waren in Therapie und haben die abgebrochen, weil sie keine mehr brauchen?“ „Eine Zeitlang war eh Ruhe, aber dann habe ich wieder damit begonnen!“
„Wenn sie da wieder hineingekippt sind, warum haben sie die Therapie nicht sofort weitergeführt?“ „Keine Ahnung... Weiß ich nicht... Hab das nicht so ernst genommen... Jetzt geh‘ ich freiwillig wieder in Therapie...!“ „Wo haben sie die Kinderporno-Dateien gefunden, sie haben ja dezidiert danach gesucht?“ „Auf Knuddels (Anmerkung: eine Online-Community mit Chaträumen)!“ „Sie haben dort sogar eine Geschichte erfunden!“ „Ja!“ „Sie haben anderen Usern mitgeteilt, dass sie eine 11-jährige Tochter haben, die sie zum sexuellen Missbrauch hinführen wollen! WIESO machen sie so etwas Furchtbares???“
Wieso machen sie so etwas Furchtbares?
„Ich... Ich...!“ „Sie haben eine Tochter erfunden, damit andere Leute ihnen Fotos schicken, wie man Kindesmissbrauch macht?“ „Ja. Die wollten auch Bilder. Also einen Austausch!“ „Verstehe ich sie richtig, ein Tauschhandel mit Kinderpornographie, für was?“ „Zur sexuellen Erregung!“ „Ihnen ist aber schon klar, dass sie eine psychische Störung haben?“ „Ja!“ „Sie stehen kurz vor einer Einweisung in ein Forensisch-therapeutisches Zentrum!“ Beschämendes Schweigen des Beschuldigten. „Sie haben die Dateien heruntergeladen und die Fotos und Videos weitergeschickt?“ „Ja!“ „Abgespeichert auf ihren vier Laptops?“ „Ja!“
Missbrauch an Kleinkindern
Eine versierte und erfahrene Polizisten des Landeskriminalamtes Eisenstadt sagte dann im Zeugenstand: „Die Bilder sprechen eine eindeutige Sprache. Zeigen auch Kleinkinder. Also echten Missbrauch, nicht nur Posing. Und das bereits zum dritten Mal. Bei dem Mann fehlt mir generell die Schuldeinsicht. Er versuchte stets mit Aussagen wie ‚hab es ja eh nur angeschaut‘ zu verharmlosen!“ Nach einer kurzen Pause folgte: „Ich musste mir das Material ansehen. Mit wurde schlecht, der Angeklagte erregte sich dadurch. Das ist für mich nicht nachvollziehbar!“
Mag. Doris Halper-Praunias sprach den Burgenländer schuldig. Verhängte 15 Monate bedingte Haft, eine Geldstrafe von 3.600 Euro und konfiszierte die 4 Laptops. Auch müssen 250 Euro Verhandlungskosten bezahlt werden. „Zudem erteile ich die Weisung zu einer hochfrequenten Psychotherapie, mit mindestens einer Sitzung pro Woche. Darüber müssen sie dem Gericht laufend Bericht erstatten. Ebenso verordne ich Bewährungshilfe!“ Ehe die Vorsitzende ausführte: „Ich habe es mir nicht leicht gemacht. Sie stehen tatsächlich kurz vor einer Einweisung. Es liegt jetzt an ihnen!“
Sofort ins Gefängnis
Und weiter: „Ich bin sicher die nächsten 15 Jahre als Richterin für Sexualdelikte zuständig. Hiermit verspreche ich ihnen, wenn sie wieder bei mir landen, dann gehen sie nicht mehr nach Hause. ICH VERSPRECHE IHNEN, beim nächsten Mal haben sie keine Chance mehr verdient. Da gibt es keine bedingte Haft, da gehen sie SOFORT INS GEFÄNGNIS!“ Nickend akzeptierte der Angeklagte das Urteil, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Daher nicht rechtskräftig.
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