Mattersburger Bushaltestelle
Prozess wegen Messerstecherei unter Jugendlichen

Die drei Messerstecherei-Angeklagten. Ganz rechts das Opfer, zugleich Beschuldigter wegen Drohungen. Dahinter die Anwälte Ainedter, Winkler, Reisinger (v.l.). | Foto: Heigl
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  • Die drei Messerstecherei-Angeklagten. Ganz rechts das Opfer, zugleich Beschuldigter wegen Drohungen. Dahinter die Anwälte Ainedter, Winkler, Reisinger (v.l.).
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Pfefferspray-Attacke. Messerstich in die Rippen. Blut. Ein verletzter Bursche. Drei flüchtende Jugendliche. Dramatische Szenen - wie berichtet - in einer Bushaltestelle in Mattersburg. Der damalige Großeinsatz von Polizei und Rettung mündete nun in einem Prozess im Landesgericht Eisenstadt. Mit einem Opfer, das wegen „Drohungen“ zugleich Angeklagter ist. Und gegen das auch im Zusammenhang mit der tödlichen Disko-Schlägerei in Schattendorf ermittelt wird.

MATTERSBURG. Seit Frühjahr 2022 habe es zwischen den insgesamt 4 Jugendlichen Streit, Spannungen und Aggressionen gegeben, leitete die Staatsanwältin ihr Eröffnungsplädoyer ein. Unter anderem auch wegen eines Mädchens und daraus resultierender Eifersucht. Der Streit gipfelte am 8. Juli 2022 in einem Angriff mit Pfefferspray und einem Messerstich. Dabei drang die 10 - 15 cm lange Klinge zwischen der 9 und 10. Rippe ein und verletzte auch die Leber des 16-jährigen Opfers. Die geflüchteten mutmaßlichen Täter konnten am Bahnhof-Nord von Polizeieinheiten gestellt und festgenommen werden.

Angst vor dem Abstechen

Wie es zu dem blutigen Vorfall in der Bushaltestelle am Brunnenplatz in Mattersburg gekommen ist, darüber wurden alle vier Burschen einzeln von Richterin Doris Halper-Praunias befragt. Mit unterschiedlichsten und widersprüchlichsten Aussagen der Beschuldigten. Der Erstangeklagte, Lehrling, 16, gab an, vom späteren Opfer zuvor mehrmals bedroht geworden zu sein, auch mit dem Abstechen. „Ich hatte Angst und habe noch immer Angst!“

Klappmesser in der Bauchtasche

Am Tag des Vorfalls führte der Lehrling in seiner Bauchtasche ein Klappmesser mit. „Mein Jausenmesser. Ist vom Vater und immer bei mir!“ Als er damals mit seinen Freunden, den beiden Mitangeklagten, in diversen Parks in Mattersburg spazieren war, begegnete ihnen eine andere Burschen-Clique. Mitten drinnen der streitbare Kontrahent. „Nach einigen Provokationen und weil er mir schon gedroht hatte, verspürte ich ein ungutes Gefühl. Deshalb gab ich mein Messer meinem Freund (Anm.: dem Zweitangeklagten), damit es nicht gegen mich verwendet werden kann!“

Waffe mit Parfum abgewischt

Als sie in der Bushaltestelle zufällig wieder auf den Kontrahenten stießen, hätte der Drittangeklagte mit dem Pfefferspray losgesprüht. „Ich war geschockt. Damit habe ich nicht gerechnet. Bin sofort weggelaufen. Mehr habe ich nicht gesehen. Auch nicht den Messerstich!“ Er wäre dann mit den anderen zum Bahnhof gelaufen und habe dort das Messer zurückbekommen. „Es war zusammengeklappt. Hatte aber wegen des Pfeffersprays einen stechenden Geruch. Deshalb habe ich es, mit einem Parfum aus der Bauchtasche, abgewischt und wieder eingesteckt!“

Großes Medieninteresse beim Prozess um die Messerstecherei in der Mattersburger Bushaltestelle.  | Foto: Heigl
  • Großes Medieninteresse beim Prozess um die Messerstecherei in der Mattersburger Bushaltestelle.
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Ich hab ihn erwischt

Und weiter: „Mein Freund hat mir erst nach der Messer-Reinigung gesagt ,Ich hab ihn erwischt‘! Ich wusste aber nicht, wen er meinte. Auf meine Frage, wen erwischt, bekam ich keine Antwort mehr. Denn kurz darauf war schon überall Polizei!“ Er will zwar noch ein Gerede zwischen seinen beiden Freunden gehört haben, mit „Verratest mich eh nicht“ und „Nein, wir kennen uns ja schon ewig“, aber Genaueres konnte er dazu nicht mehr ausführen.

Geständnis, aber keine weiteren Aussagen

Der Zweitangeklagte und mutmaßliche Messerstecher überließ seinem Anwalt das Reden. „Mein Mandant hat bei der Polizei ein umfangreiches Geständnis abgelegt. Das ist die Wahrheit. Damit hat er sein schlechtes Gewissen bereinigt. Er war zum Zeitpunkt der Tat erst 14 Jahre!“, so Mag. Philipp Winkler. „Zudem behaupte ich, dass mein Klient eine verzögerte, geistige Reife aufweist. Trotzdem tut ihm das alles sehr leid. Er nimmt aber das Recht in Anspruch, vor Gericht keine weiteren Aussagen zu tätigen!“

Pfefferspray als Verteidigung

Beim Drittangeklagten erklärte die Verteidigerin, dass ihr Mandant, 16, geständig ist punkto Pfefferspray, den er zur Verteidigung verwendet hat. Weil er sich durch die Äußerung des späteren Opfers „schleichts euch“ bedroht gefühlt habe. Eine Absprache, also eine geplante Tat, war das aber keinesfalls. Bei der Befragung durch Richterin und Anwälte kam es bei dem Jugendlichen zu einigen Widersprüchen bzgl. Messer und diverser Aussagen innerhalb des Trios.

Plötzlich Stich gespürt

Der Viertangeklagte, 16, gab freimütig zu, die drei Burschen beschimpft, aber niemals bedroht zu haben. Bestätigte Streitigkeiten. Auch wegen Eifersucht um ein Mädchen. Am Tag des Vorfalles war er beim Friseur und dann mit Freunden essen. Es gab mehrere zufällige Begegnungen mit den anderen drei Burschen, vielleicht auch Provokationen. Er sei dann mit einem Eis und seinen Bekannten, auch Mädchen, in der Bushaltestelle gesessen. „Dann sind die drei vor mir gestanden. Als ich den Pfefferspray ins Gesicht bekommen habe, ließ ich das Eis fallen und wollte nur mehr weg. Hab nichts mehr gesehen. Plötzlich aber den Messerstich gespürt!“

Schwer Luft bekommen, dann Blut bemerkt

 „Ich habe schwer Luft bekommen, trotzdem konnte ich mich hinter einem nahen Denkmal verstecken. Erst dort habe ich das Blut bemerkt“, so der 16-Jährige. Auf die Frage der Richterin, warum es zu dieser Eskalation gekommen ist, meinte der Bursche: „Ich weiß es nicht. Ich verstehe es auch nicht!“

Bei Festnahme: Ohne Anwalt kein Wort

Ein Polizist schilderte dann noch, wie die Einsatzkräfte das verdächtige Trio beim Bahnhof entdeckt, gestellt und festgenommen hat. Und gab zu Protokoll: „Der Erstangeklagte erklärte, dass er ohne Anwalt nichts sagt. Und die beiden anderen Jugendlichen sprachen generell kein Wort mit uns!“ Zwecks Einvernahme weiterer Zeugen und Einholung von Gutachten seitens Verteidigung und Staatsanwaltschaft wurde die Verhandlung vertagt.

Messerstecher ist erst 14 Jahre alt - Opfer schwer verletzt
Die drei Messerstecherei-Angeklagten. Ganz rechts das Opfer, zugleich Beschuldigter wegen Drohungen. Dahinter die Anwälte Ainedter, Winkler, Reisinger (v.l.). | Foto: Heigl
Großes Medieninteresse beim Prozess um die Messerstecherei in der Mattersburger Bushaltestelle.  | Foto: Heigl

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