Forchtenstein/Mattersburg
Update: Kahlschlag & Bachzerstörung im Auwald

- Seit 2,5 Wochen setzt sich der Naturschutzverein Forchtenstein für den weiteren Schutz des Gebietes ein.
- hochgeladen von Jennifer Flechl
Die Gespräche und Ermittlungen laufen nach wie vor in der Causa des Kahlschlages und der Bachzerstörung im Auwald.
FORCHTENSTEIN/MATTERSBURG. Seit dem Vorfall der zerstörerischen mutmaßlichen Handlung laufen diverse Gespräche, unter anderem mit den Gemeindevertretern in Forchtenstein, welche sich auch entsetzt gezeigt haben. Auch wurde in der Zwischenzeit der Kontakt mit der Mattersburger Bürgermeisterin (noch ohne Rückmeldung) und den Grünen in Mattersburg aufgenommen. Die Grünen zeigten sich ebenfalls entsetzt, machten sich ein Bild vor Ort und versuchen Kontakt mit dem Verantwortlichen aufzunehmen (dieser wird zum Schutz namentlich nicht genannt).
Tatsächlich ist es so, dass laut Umweltanwalt ein Verbotsbestand möglich ist, falls es sich tatsächlich um einen Auwald handelt (Naturschutzgesetz §7 (2)). Der Fall wird aktiv bearbeitet, auch wenn derzeit keine Auskünfte mehr gegeben werden seitens des Umweltanwalts.
Exkurs § 7 Schutz von Feuchtgebieten
(2) Unbeschadet der Sonderbestimmungen für den Neusiedler See (§ 13) ist auf Moor- und Sumpfflächen, auf Feuchtwiesenflächen, in Schilf- und Röhrichtbeständen sowie in Auwäldern die Vornahme von Anschüttungen, Entwässerungen, Grabungen und sonstigen Maßnahmen, die geeignet sind, einen Lebensraum für Tiere und Pflanzen in diesem Bereich nachhaltig zu gefährden, verboten. Dies gilt auch für die nähere Umgebung, sofern die geplanten Maßnahmen geeignet sind, den Schutz der Feuchtgebiete zu gefährden.
Prüfung durch Sachverständigen
Es wird geprüft, ob es sich tatsächlich um einen Auwald gehandelt hat. Die Vegetation spricht dafür (Schwarzerlen, Eschen, Ulmen, sonstige typische Vegetation), jetzt kommt es drauf an, ob es auch regelmäßig überschwemmt wurde und ob es Torffablagerungen gibt.
Bis so eine Untersuchung von einem Sachverständigen passiert, kann viel Zeit vergehen (Auskunft vom Umweltanwalt).
Weiteren Folgen
Falls es also so ist, dass gegen das Naturschutzgesetz gehandelt wurde, müsste das Gebiet auch wiederhergestellt werden. Wenn nicht, darf der Eigentümer damit machen was er will. Dass das Gebiet ökologisch höchst wertvoll war und Lebensraum vieler geschützter Arten (vor allem Amphibien) zählt leider nicht, der Naturschutzverein setzt sich dafür ein, dass das Gebiet wieder ein solches wird. Der Naturschutzverein möchte sich dafür einsetzen, dass das Gebiet so naturnah wie möglich gestaltet wird und verhindern, dass eine Monokultur mit beispielsweise Douglasien gepflanzt wird.
Petition zum Schutz des Waldes
"Im Zuge der letzten Wochen, mit viel Recherche der Gesetze, ist mir immer klarer geworden, dass das Naturschutzgesetz im Wald de facto nicht greift, d.h. unser Wald und seine Gewässer und all ihre Bewohner, darunter viele offiziell geschützte Arten, nicht geschützt sind! Das wissen viele nicht", schreibt Obfrau Julia Rastelli in einer Aussendung zur Causa.
Aus diesem Grund wurde kurzerhand die Petition "Schützt unseren Wald" in das Leben gerufen, wo gefordert wird, dass das Naturschutzgesetz auch im Walt gelten soll und das Forstgesetz an Artenschutz und Klimaschutz angepasst werden soll. Außerdem wird die rasche behördliche juristische Aufarbeitung des Kahlschlages in Mattersburg gefordert.
Bis zum jetzigen Stand konnten bereits 150 Unterschriften gesammelt werden.
Der Link zur Petition: mein.aufstehn.at/petitions/schutzt-unseren-wald


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