Winterreifenpflicht endete mit 15. April
Die Winterausrüstungspflicht ist zu Ende. Diese Regelung ist nur bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen gültig, also etwa bei Eis und Schnee. Diese „situative Winterreifenpflicht“ gilt vom 1. November bis 15. April.
Alle, die ihre Autoreifen selber wechseln wollen, sollten einiges beachten. Sommereifen sollten eine vier Millimeter Mindestprofiltiefe haben, empfehlen die Techniker des ÖAMTC. Gesetzlich sind zwar nur 1,6 Millimeter vorgeschrieben, die Reifen sollten aber auf keinen Fall komplett abgefahren sein, rät ÖAMTC-Regionalleiter Rudolf Leeb.
Eine zu geringe Profiltiefe kann sich bei Nässe und Aquaplaning gefährlich auswirken. Außerdem sollten Reifen vor dem Wechsel auf Risse und Schäden begutachtet werden. Auch der richtige Reifendruck ist entscheidend für eine gute Bodenhaftung und ein sicheres Fahrverhalten. Wenn die Reifen eine ungleich abgefahrene Abnützung aufweisen, dann kann das ein Hinweis auf Fahrwerksschäden sein.
In diesem Fall empfehlen die ÖAMTC-Techniker unbedingt eine Vermessung des Fahrgestells. Nach etwa 100 bis 200 Kilometern nach dem Umstecken der Reifen sollten die Räder übrigens nochmals nachgezogen werden.
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