Lehrlingsförderung für 2016 beschlossen
Auf Initiative von Soziallandesrat Mag. Norbert Darabos wurden wurden, 60.414,14 Euro Lehrlingsförderungszuschuss und Wohnkostenzuschuss für 40 Lehrlinge im Rahmen des Arbeitnehmerförderungsgesetzes beschlossen.
Rechtzeitig beantragen
Ziel des Lehrlingsförderungszuschusses ist es, Lehrlingen die aus einkommensschwachen Familien stammen, bei ihrer Ausbildung finanziell zu unterstützen. „Der Antrag für einen Lehrlingsförderungszuschuss ist spätestens innerhalb von zwei Monaten ab Beginn des jeweiligen Lehrjahres zu stellen und muss für jedes Lehrjahr neu angesucht werden“, erinnert Darabos.
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