Erklärung der bevorstehenden Regierung zur Förderung der 3. Piste am Flughafen Wien/Schwechat und des Flugverkehrs
Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 29.06.2017 im UVP-Verfahren zur 3. Piste am Flughafen Wien/Schwechat auf den Verfahrensbestandteil "Gefahren der Sonnenstrahlungsverstärkung durch Kondensstreifen und hohe, dünne Wolken des Flugverkehrs" hingewiesen.
Das Deutsche Umweltbundesamt stellt im Themenheft "UV-Strahlung" fest: "Übermäßige UV-Bestrahlung durch Sonne ... erhöht ... das Risiko für sofortige und langfristige Gesundheitsschäden an Augen und Haut. Für die Augen sind dies akute Reaktionen wie Binde- und Hornhautentzündungen und langfristig der graue Star. Die akuten Folgen für die Haut sind z.B. Sonnenbrände bis hin zu Verbrennungen und Sonnenallergien. Spätfolgen sind vorzeitige Hautalterung mit übermäßiger Faltenbildung und im schlimmsten Fall Hautkrebs." Darauf folgt der Hinweis auf den dramatischen Anstieg der Hautkrebserkrankungen.
Es ist zu hoffen, dass dieser höchstgerichtliche Hinweis und die bestbewiesenen wissenschaftlichen und medizinischen Erkenntnisse von der neuen Regierung und vom neuen Parlament respektiert werden.
Die Kondensstreifen und hohen, dünnen Wolken des Flugverkehrs haben zusätzlich zur Verstärkung der direkt einwirkenden Sonnenstrahlung durch Reflexion eine Treibhauswirkung, die ebenfalls offenkundig ist, weil sie eine - wenn auch nicht geschlossene - Abdeckung ähnlich dem Dach eines Treibhauses bilden.
Auch die Auswirkungen auf Arbeitsplätze und die Volkswirtschaft stellen sich gerade umgekehrt dar, wenn die Protokolle des UVP-Verfahrens, insbesondere der Hauptverhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht, objektiv ausgewertet werden.
Dies schon allein wenn man bedenkt, dass durch die Verstärkung der direkt einwirkenden Sonnenstrahlung jeder Aufenthalt und damit jede Beschäftigung im Freien wesentlich eingeschränkt ist.
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