Mehr Stellplätze für Betriebe
Anrainerparken neu startet in Meidling
Mit 1. Dezember wird das Anrainerparken tagsüber für mehr Benutzer geöffnet. Wer wann auf den reservierten Plätzen sein Fahrzeug abstellen darf.
MEIDLING. Bislang war es klar: In der Pickerlzone durften nur Autos mit Genehmigung oder Parkschein stehen. Auf den Anrainerparkplätzen durften nur Fahrer parken, die ein Parkpickerl für den Bezirk besitzen.
Ab 1. Dezember wird diese zweite Regelung abgeändert. Das Anwohnerparken wurde zeitlich begrenzt für mehrere Nutzer geöffnet. So können etwa Betriebsfahrzeuge von Meidlinger Firmen in diesen Bereichen stehen bleiben. Auch Fahrzeuge von Betrieben außerhalb des Zwölften dürfen das, vorausgesetzt, sie führen handwerkliche Servicetätigkeiten aus. Darunter fallen auch Kleintransporteure mit Wagen bis zu dreieinhalb Tonnen.
Soziale Dienste
Weiters ist es sozialen Diensten der Wiener Sozialhilfeträger wie etwa Essen auf Rädern erlaubt, die Anwohnerparkplätze zu nutzen.
Erlaubt ist das nunmehr werktags Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr.
Weiterhin gilt das Parkverbot in diesen Bereichen für andere Fahrzeuge, auch Motorräder und Mopeds.
Keine Beschwerden
Die nötigen Änderungen auf den Schildern wurden bereits durchgeführt. Nun prangt auf der Zusatztafel der Text: "Anwohnerparken 12. Bezirk lt. Amtsblatt Wien 41/2018". Bezirksvorsteherin Gabriele Votava (SPÖ) begrüßt diese Änderung: "Es ist auch im Sinne der Anrainer, dass Handwerker oder soziale Dienste rasch einen Parkplatz finden."
Beschwerden habe es im Vorfeld bisher keine gegeben und die Bezirkschefin glaubt auch nicht, dass noch welche folgen werden. Untersuchungen hätten ergeben, dass für die neue Regelung genug Parkplätze vorhanden sind.
Die betroffenen Bereiche
Wo es in Meidling Anrainerparken gibt:
Aichholzgasse 1–9
Bischoffgasse 2
Bischoffgasse 10–14
Bischoffgasse 17–25
Bischoffgasse 27–31
Schönbrunner Straße 232–240
Schönbrunner Straße 262–276
Schönbrunner Straße 287–291
Zenogasse 5–13
Zenogasse 2–6 bis 14
Ausnahmen im 1. und 8.
Anders als in Meidling sind die Bezirksvorsteher der Inneren Stadt und der Josefstadt der Meinung, dass die geplante Öffnung der Anrainerparkplätze vor dem Verfassungsgerichtshof kippen würde. Sie haben aus diesem Grund verweigert, die neue Regelung zu übernehmen. Deshalb wird in diesen Bezirken ab 1. Dezember das Anwohnerparken nicht mehr gelten.
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