Nach Streit mit Ex im Bezirk Melk
Bekannte zu Falschaussage gedrängt
BEZIRK. Mit Gewissensbissen wandte sich eine 21-jährige Rumänin an die Polizeiinspektion Pöchlarn und gab an, dass sie bei ihrer Aussage Mitte März dieses Jahres gelogen habe. Ein befreundeter Landsmann habe sie damals gebeten, ihm zu helfen und als angebliche Zeugin für ihn auszusagen.
„Aus falsch verstandener Freundschaft“, meinte der St. Pöltner Richter Markus Grünberger, der der Beschuldigten aufgrund zahlreicher Milderungsgründe eine Diversion in Form von 80 Stunden gemeinnütziger Leistungen anbot, gegen die auch Staatsanwalt Karl Wurzer nichts einzuwenden hatte.
"Günstige" Strafe für Rumänen
Etwas härter fiel die Strafe für den mitangeklagten Rumänen aus, der die 21-Jährige zur Falschaussage gedrängt hatte. Nach einer Auseinandersetzung mit seiner Ex-Freundin, behauptete diese, dass der 24-Jährige sie auch geschlagen habe. Die befreundete Rumänin sollte daher behaupten, sie sei im Fahrzeug des Mannes gesessen und könne die Vorwürfe seiner Ex nicht bestätigen.
Mit einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten und dreijähriger Probezeit (nicht rechtskräftig) kam der Angeklagte dennoch günstig davon, zumal auf das Delikt der falschen Beweisaussage als Beteiligter ein Strafmaß bis zu drei Jahren Haft vorgesehen ist.
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