Bezirk Melk: Mit 1,7 Promille in entgegenkommenden PKW gekracht
BEZIRK MELK. „Sind Sie sicher, dass Sie heute noch keinen Alkohol getrunken haben?“, wollte der St. Pöltner Richter Thomas Korntheuer von einem 25-Jährigen wissen, dem er fahrlässige Körperverletzung zur Last legte.
Mit 1,7 Promille in LKW
„Nein, ich hab nichts getrunken“, behauptete der Beschuldigte. Im Gegensatz dazu war er am 8. September vergangenen Jahres auf der L 105 bei Wies nicht nur viel zu schnell, sondern auch mit 1,7 Promille Alkohol unterwegs. Er geriet auf die Gegenfahrbahn und krachte gegen den PKW eines 37-Jährigen, der dabei zum Glück keine allzu schweren Verletzungen erlitt. Auch der Alko-Lenker und dessen Beifahrer kamen nicht ohne Blessuren davon.
Während der Beifahrer auf Schmerzensgeld verzichtet, forderte der 37-Jährige umfassende Schadensgutmachung, zu der er vorerst noch keine konkreten Summen nennen konnte. Neben Schmerzensgeld, wofür ihm Richterin Alexandra Glösl einen vorläufigen Betrag in Höhe von 300 Euro zusprach, habe sein Fahrzeug einen Totalschaden. Darüber hinaus seien auch Anwaltskosten zu begleichen.
Glösl verurteilte den 25-Jährigen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten, einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen zu je vier Euro (100 Tage Ersatzfreiheitsstrafe) und erteilte die Weisung für Bewährungshilfe während der Probezeit von drei Jahren (nicht rechtskräftig).
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.