Landesgericht St. Pölten
Ladendieb sorgt für Aufregung
Melk: Ein 31-jähriger Ladendieb sorgte für eine große Aufregung in einer BIPA-Filiale.
MELK. „Räuberischer Diebstahl“ lautete der Vorwurf der St. Pöltner Staatsanwältin Barbara Kirchner im Prozess gegen einen 31-Jährigen, der zunächst in einem Supermarkt, danach in einer BIPA-Filiale im Bezirk Melk Waren von relativ geringem Wert geklaut hatte.
Wegen einer psychischen Beeinträchtigung wohnt der bislang unbescholtene Mann in einer betreuten Wohneinrichtung. Am 11. Dezember vergangenen Jahres steckte er in einem Supermarkt Waren im Wert von rund sieben Euro ein, ohne zu bezahlen. Als er den benachbarten Drogeriemarkt ebenfalls ohne Kassastopp verlassen wollte, schlug der Alarm an. Eine Verkäuferin forderte ihn auf, stehen zu bleiben.
Als ein Kunde die Handykamera zückte, rastete der Dieb völlig aus. Er warf Gegenstände nach den Anwesenden, gleichzeitig fielen die erbeuteten Waren zu Boden. Beim Hinausgehen schlug der Alarm jedoch abermals an. Die Verkäuferin folgte ihm und forderte ihn wieder auf, stehen zu bleiben.
Eingeschränkt schuldfähig
„Schleich di eine, sonst ziag i mei Puffen“, schrie er sie an und griff mit seiner Hand unter seinen Mantel, als wolle er eine Waffe hervorziehen. Die geschockte Frau bat den Richter daher, eine Annäherung, beziehungsweise ein nochmaliges Aufsuchen der Filiale zu verbieten. Dem kam Herr Rat im Zuge der Urteilsverkündung nach.
Laut Verteidiger sei der Beschuldigte zwar eingeschränkt schuldfähig, er wisse jedoch genau, dass er so etwas nicht machen darf.
"Wirrwarr in Kopf"
Allerdings habe er beim Verlassen der Filiale nicht gewusst, dass nicht alle Produkte aus seinem Mantel gefallen waren. Damit habe es sich um keinen räuberischen Diebstahl gehandelt.
Zu seiner psychischen Verfassung befragt, meinte der 31-Jährige: „Da ist ein ständiges Gefühls- und Druck-Wirrwarr in meinem Kopf.“ Es habe ihn so aufgeregt, dass ihn der Kunde gefilmt hat, er wollte nur in Ruhe gelassen werden, begründete er sein Verhalten, zu dem er ein umfassendes Geständnis ablegte.
Vier Monate
Das Urteil von vier Monaten Bewährungsstrafe wegen Diebstahls und gefährlicher Drohung nahm der Beschuldigte an, seitens der Staatsanwaltschaft ist es noch nicht rechtskräftig.
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