Bezirk Melk
Landwirt fixierte Stier mit Nasenring
BEZIRK. Bereits zum zweiten Mal musste sich ein 57-jähriger Landwirt aus dem Bezirk Melk wegen Tierquälerei am Landesgericht St. Pölten verantworten. Er bekannte sich schuldig, zeigte jedoch kaum Einsicht dafür, dass er mit seiner Tierhaltung unnötige Qualen und Schmerzen bei seinen Nutztieren hervorrief.
Schon 2014 auffällig
Seit 2014 registrierten verantwortliche Kontrollore Missstände am Hof des Mannes, die 2018 zur ersten Verurteilung des Beschuldigten führten. Die Bewährungsstrafe von fünf Monaten zeigte keine Wirkung, obwohl der Landwirt mehrfach aufgefordert worden war, die aufgezeigten Mängel zu beseitigen.
Anhand von Bildern und Aufzeichnungen der Amtstierärztin konfrontierte Richterin Doris Wais-Pfeffer den Beschuldigten mit den Vorwürfen von Staatsanwalt Karl Fischer. Demnach hatten Kälber teilweise keinen freien Zugang zu Wasser, waren großflächig mit Schmutzschichten bedeckt, die zu Entzündungen und massivem Pilzbefall führten. Die Räumlichkeiten einiger Tiere waren so eng, dass sich Rinder nur bei starker Übermüdung hinlegten, wobei sie zentimeterhoch in ihrem eigenen Dreck lagen. Schweine verbrachten viel zu viel Zeit im Dunkeln und nicht zuletzt war ein Stier mit einem Nasenring und einem kurzen Strick um den Hals so fixiert, dass er kaum Möglichkeit hatte, seinen Kopf ausreichend zu bewegen.
Keine Absicht dahinter
Den Aussagen des Gutachters nach brauche das Tier jedoch diese Bewegungsfreiheit, da es sich kratze, Insekten vertreibe und sich vor zudringlichen Artgenossen schütze. Wird er von einem Tier zur Seite gedrängt, entsteht ein enormer Druck auf die Nasenschleimhaut, wodurch es immer wieder zu schmerzhaften, entzündlichen Verletzungen komme.
„Ich hab nie die Absicht gehabt, die Tiere zu quälen“, beteuerte der Landwirt, dem im vergangenen Februar alle Tiere abgenommen worden waren. Gleichzeitig wurde ein Tierhalteverbot verhängt. „Es kann ihm eigentlich nichts mehr genommen werden“, erklärte Verteidiger Andreas Gartner. Schwere familiäre Schicksalsschläge, der Ausfall von Arbeitskräften, für die er keinen Ersatz bekam, aber auch falsche Berater und der Glaube, er mache eh alles zum Besten der Tiere, hätten ihn in diese Situation gebracht, die nun auch dazu geführt habe, dass er kaum noch Einnahmen aufweise.
Wais-Pfeffer verurteilte den Landwirt in der Folge zu einer Geldstrafe von 720 Euro (180 Tagessätze zu je, dem Einkommen entsprechend vier Euro) und einer bedingten Haftstrafe von sieben Monaten auf drei Jahre Probezeit (rechtskräftig).
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.