Landesgericht St. Pölten
Melker nach zehn Vorstrafen wieder vor Gericht
Nach zehn teils einschlägigen Vorstrafen landete ein 38-Jähriger aus dem Bezirk Melk abermals vor Gericht, wo weitere vier Strafanträge auf ihn warteten. Zu den Vorwürfen bekannte er sich nur teilweise schuldig, beziehungsweise gab er an, sich aufgrund der Einnahme von 30 Tabletten Amphetaminen an einzelne Fakten nicht mehr erinnern zu können.
MOSTVIERTEL. Chronologisch konfrontierte ihn der St. Pöltner Richter Slawomir Wiaderek mit einem versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt am 23. Oktober und mit Sachbeschädigung , sowie versuchter Nötigung am 26. Dezember des Vorjahres. Dem folgten die Vorwürfe wegen Körperverletzung, Hausfriedensbruchs und Vergehen nach dem Waffengesetz am 26. März dieses Jahres in St. Pölten und nicht zuletzt hat er am 28. März im Landesklinikum Scheibbs einen Telefonapparat zu Boden geschleudert und Mitarbeiter, inklusive Primar gefährlich bedroht, indem er mit einer halbvollen Flasche gegen sie aufzielte und versuchte, einem Pfleger damit gegen das Knie zu schlagen., bevor er die Flasche auf den Boden schleuderte.
Angriffe an Ex-Freundin
Die Angriffe im Bezirk Melk richteten sich gegen seine damals bereits von ihm getrennt lebende Ex-Freundin, der er im Zuge einer Rangelei das Mobiltelefon, mit dem sie die Polizei verständigen wollte, entriss und diverse Gläser zu Boden warf, nachdem er bereits im Oktober durch Aufbrechen sowohl der Haus- als auch der Eingangstüre einen Sachschaden von 3.400 Euro angerichtet hatte und gleichzeitig Gegenstände der Frau in deren Wohnung zerstörte.
Körperliche Gewalt
Anlässlich eines Besuchs bei seinem Vater in St. Pölten traf er im Stiegenhaus auf einen von der Arbeit kommenden Nachbar. Als der nichts ahnende 34-Jährige seine Wohnungstür öffnete, bekam er von hinten einen kräftigen Stoß, durch den er zunächst zu Boden ging. Er rappelte sich wieder auf und warf den ungebetenen Gast hinaus. Dieser stolperte schließlich aus dem Haus, kam zu Sturz und wurde noch vor Ort festgenommen, allerdings verbotenerweise mit einem Pfefferspray in der Tasche. Für seine Verletzungen, die nie objektiviert wurden, machte er den Bewohner verantwortlich, der ihm schließlich auf der Anklagebank Gesellschaft leistete.
Verteidiger Peter Resch konnte diese Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft gegen den St. Pöltner nicht nachvollziehen, zumal sein Mandant angegriffen worden war und den Eindringlich nur aus der Wohnung geworfen hatte. Auch dem Richter waren die widersprüchlichen Aussagen des 38-Jährigen nicht entgangen. In der Folge sprach er den Zweitangeklagten frei.
Sachbeschädigung
Schadensgutmachung muss der 38-Jährige nicht nur für die kaputten Türen und die Spitalsschäden zahlen, auch Opfervertreterin Elisabeth Januschkowetz forderte für die psychische Beeinträchtigung der Ex-Freundin, sowie die Beschädigung ihrer Sachen Schadenersatz. Wiaderek verurteilte den Angeklagten darüber hinaus zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten (rechtskräftig).
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