Bezirk Melk
Messerattacke im Keller mit teuren Konsequenzen

Der "Messerstecher" am Landesgericht St. Pölten | Foto: Ilse Probst
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BEZIRK (IP). Mit einer haarsträubenden Erklärung versuchte ein 34-Jähriger am Landesgericht St. Pölten seine Haut zu retten. Staatsanwalt Karl Fischer warf dem Angeklagten vor, am 1. März dieses Jahres einem 38-Jährigen in dessen Keller eine tiefe Schnittwunde im Gesicht und der Lebensgefährtin des Opfers fahrlässig ebenfalls eine leichte Schnittwunde unter dem Auge zugefügt zu haben.

"Stöh di ned so bled"

Der Beschuldigte war Gast im Haus des Paares im Bezirk Melk und nach reichlich Alkohol kam es zwischen den Männern im Keller zum Streit. Im Zuge einer Rangelei stürzte der 38-Jährige, schlug mit dem Hinterkopf auf und blieb kurz bewusstlos liegen. Der Kontrahent beugte sich über ihn. „Ich wollte erste Hilfe leisten“, beteuerte dieser. „I soll mi ned so bled anstellen“, habe der 34-Jährige zu dem Gastgeber gesagt, als dieser die Augen wieder aufmachte, so das Opfer als Zeuge vor Gericht. Als die Lebensgefährtin den Beschuldigten von hinten wegzog, habe dieser sich umgedreht und sie dabei verletzt. Der 38-Jährige versetzte dem Mann einen Tritt und meinte: „Schleich di!“ Zornig verließ der Gast das Haus und riss zuletzt noch die Türschnalle ab.

Verteidiger Michael Sedlacek | Foto: Ilse Probst
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Die 30-Jährige machte ihren Partner schließlich auf eine stark blutende Wunde aufmerksam, die genäht werden musste. Er wisse weder, wie er zu Sturz kam, noch wie die Verletzung zustande gekommen war, erklärte das Opfer. Blut mit seiner DNA fand man aber am Klappmesser des 34-Jährigen, der zunächst behauptete, sein Gegner habe sich beim Sturz verletzt. Im Zuge seiner Hilfeversuche sei das Blut auf seine Hände gekommen und als er zu Hause sein Messer anschaute, gelangte das Blut in der Folge auf die Klinge.

Zögerliches Geständnis

Eindringlich forderten Richter und Staatsanwalt ihn auf, die Wahrheit zu sagen. Erst nach Rücksprache mit Verteidiger Michael Sedlacek kam ein zögerliches Geständnis. Allem Anschein nach habe er den Mann mit dem Messer verletzt, er könne sich jedoch aufgrund seiner starken Alkoholisierung nicht mehr genau daran erinnern.

Opfervertreterin Elisabeth Januschkowetz | Foto: Ilse Probst
  • Opfervertreterin Elisabeth Januschkowetz
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Der Richter bezeichnete das Verhalten des 34-Jährigen als grenzwertig, mit den berechneten 2,5 Promille sei er jedoch nahezu voll berauscht gewesen. Geständnis und Unbescholtenheit ließen ein Diversionsangebot zu: Geldbuße (120 Tagessätze zu je 40 €), Sachverständigengebühren und Pauschalkosten belaufen sich auf insgesamt rund 7.000 Euro. Als Schadensgutmachung erhielt Opfervertreterin Elisabeth Januschkowetz den Zuspruch von 1.400 bzw. 300 Euro. Erst, wenn der Beschuldigte alle Kosten fristgerecht beglichen hat, wird das Verfahren gegen ihn eingestellt.

Der "Messerstecher" am Landesgericht St. Pölten | Foto: Ilse Probst
Opfervertreterin Elisabeth Januschkowetz | Foto: Ilse Probst
Verteidiger Michael Sedlacek | Foto: Ilse Probst
Staatsanwalt Karl Fischer | Foto: Ilse Probst
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